Abstract:
[Einführung] Das Thema Frauen in Führungspositionen ist seit vielen Jahren in der öffentlichen Diskussion. Die Erwartung einer quasi automatischen Verbesserung im Zuge der stark gestiegenen Bildungszuwächse bei den Frauen hat sich nicht erfüllt. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland beim Anteil von Managerinnen im unteren Mittelfeld. Das Scheitern der im Jahr 2001 getroffenen „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft“ (BMFSFJ, 2001) hatte zu immer lauteren Forderungen nach staatlichen Regelungen geführt. Im am 6. März 2015 vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“ (BMFSFJ, 2015) haben sie jetzt zumindest teilweise ihren Niederschlag gefunden. Es sieht feste Frauenquoten in Aufsichtsräten von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen vor sowie eine Selbstverpflichtung zur Setzung von Zielgrößen in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen von börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen (in der Regel mit mehr als 500 Beschäftigten) vor. Mit dem Gesetz ist die Hoffnung verbunden, dass sich insgesamt in den Unternehmen die Aufstiegschancen von Frauen verbessern.