Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/74736 
Year of Publication: 
2010
Series/Report no.: 
Arbeitspapier No. 05/2010
Publisher: 
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wiesbaden
Abstract: 
Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen die in § 20 EStG aufgeführten Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie bei Einzelveranlagung den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro übersteigen, einer einheitlichen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 vH. Der Gesetzgeber hat damit das ursprüngliche Leitbild einer synthetischen Einkommensteuer zu Gunsten eines dualen Steuersystems aufgegeben. Während eine synthetische Einkommensteuer das über die Summe der Einkünfte ermittelte zu versteuernde Einkommen einem einheitlichen Tarif unterwirft, gelten bei einer dualen (oder schedularen) Einkommensteuer unterschiedliche Tarife für unterschiedliche Einkunftsarten. Das Grundproblem der geltenden Kapitalertragsbesteuerung besteht darin, dass die Abgeltungsteuer nur einen Teil der Kapitalerträge erfasst. Konsequenz ist, dass unternehmerische Gewinne in Abhängigkeit von der Rechtsform und dem Finanzierungsweg von Investitionen anders besteuert werden als reine Finanzanlagen. Erträge aus Immobilieninvestitionen hängen neben dem Finanzierungsweg auch von der rechtlichen Ausgestaltung des Investitionsvorhabens ab. Wiederum völlig anders besteuert werden Erträge aus den unterschiedlichen Formen der privaten Altersvorsorge. ...
Document Type: 
Working Paper

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