Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/47208 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
1987
Quellenangabe: 
[Publisher:] Institut für Weltwirtschaft (IfW) [Place:] Kiel [Year:] 1987
Schriftenreihe/Nr.: 
Kiel Working Paper No. 283
Verlag: 
Kiel Institute of World Economics (IfW), Kiel
Zusammenfassung: 
Die Existenz von Verbänden läßt sich in einem demokratischen Gesellschaftssystem sowohl normativ als auch positiv begründen. Zwar haben die Väter des Grundgesetzes Verbände im Gegensatz zu politischen Parteien nicht explizit als Träger der Willensbildung verankert, aber dennoch sind Verbände durch die Meinungs- und Koalitionsfreiheit grundgesetzlich abgesichert. Positiv läßt sich die Existenz von Verbänden dadurch rechtfertigen, daß sie Informationen beschaffen und zur Könsensbildung im politischen Willensbildungsprozeß beitragen. Im ökonomischen Sinne verringern Verbände den dazu notwendigen Ressourcenaufwand. Wenn dennoch Verbandsaktivitäten immer wieder kritisch beurteilt werden, so liegt dies daran, daß es immer wieder Verbänden gelingt, für die von ihnen vertretenen Mitglieder die Einkommenschancen systematisch zu verbessern. Dies geschieht zumeist dadurch, daß Verbände für ihre Mitglieder Schutz gegen oder Kompensation für Wettbewerbs- oder generell Substitutionswirkungen erlangen (Streit 1986, S. 201). Begründet werden Interventionsbegehren zugunsten bestimmter Interessengruppen häufig mit übergeordneten Interessen der Gemeinschaft. Gegenwärtig wird insbesondere das Sozialstaatsprinzip angeführt, um Beeinträchtigungen des marktwirtschaftlichen Allokationssystems zu rechtfertigen.
Dokumentart: 
Working Paper
Dokumentversion: 
Digitized Version

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1.55 MB





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