Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/43156 
Year of Publication: 
2008
Series/Report no.: 
IAB-Forschungsbericht No. 2008,7
Publisher: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Abstract: 
Seit Ende der 1990er Jahre steht die Weiterentwicklung von Fürsorgesystemsysteme als letztem Netz nationaler Sicherungssysteme zu einer 'aktivierenden' Grundsicherung auf der Reformagenda in vielen Ländern. Die gemeinsame Zielsetzung von Hilfereformen ist es, die soziale Treffsicherheit von Transfers durch die nachhaltige Verringerung der Armut mittels Reintegration ins Erwerbsleben zu erhöhen. Dies bedeutet, dass Grundsicherungssysteme sowohl armutsfest als auch beschäftigungsfreundlich ausgestaltet werden müssen. Mit Hartz IV wurde in Deutschland - im Vergleich zu andern Ländern - relativ spät aber umfassend reformiert. Im internationalen Vergleich ist die SGB II-Reform insofern singulär, als dass mit der Einführung der 'Grundsicherung für Arbeitssuchende' nicht nur der von bedürftigkeitsgeprüften Transferleistungen betroffene Personenkreis erheblich ausgeweitet wurde, sondern auch ein 'Systemwechsel' in Richtung angelsächsisches Sozialmodell verbunden ist. Stärker als in andern Ländern ist mit der Schaffung eines einheitlichen Systems bedürftigkeitsgeprüfter und steuerfinanzierter Grundsicherungsleistungen auch die Erwartung verbunden, einen nachhaltigen Abbau von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit zu erreichen. Gemeinsamkeiten mit Reformen in anderen Ländern können aber sowohl hinsichtlich der Umsetzung von Aktivierungsstrategien (Fördern und Fordern) als auch in Bezug auf eine Neuordnung der Organisationsstrukturen in 'Last-resort'-Systemen beobachtet werden. In allen Vergleichsländern ist eine stärkere Verknüpfung von Fürsorgeleistungen mit dem Beschäftigungssystem auch mit einer Neuordnung von finanziellen und organisatorischen Zuständigkeiten und Veränderungen in den Betreuungsstrukturen verbunden. Wie im SGB II wurden auch in den USA, Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark und Schweden die Gewährung von Hilfeleistungen stärker an die Aufnahme einer Erwerbsarbeit geknüpft. Zu diesem Zweck wurden finanzielle Arbeitsanreize und aktive Eingliederungshilfen ausgebaut, Zumutbarkeits- und Sanktionskriterien verschärft und verpflichtende Maßnahmen für Hilfebezieher eingeführt. Durch den Ländervergleich soll geklärt werden, - wie Hilfesysteme ausgestaltet werden müssen, damit sie gleichzeitig armutsfest und beschäftigungsfreundlich sind, - welche Aktivierungsstrategien ('Fördern und Fordern', Workfare, Work First) dazu beitragen, die Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt zu befördern?
Document Type: 
Research Report

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