Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/284375 
Year of Publication: 
2024
Series/Report no.: 
SWP-Studie No. 8/2024
Publisher: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Abstract: 
Russische Schiffe sind seit einigen Jahren damit beschäftigt, kritische Infrastruktur in den Gewässern rund um Europa auszukundschaften. Dieses "Mapping" dient offenbar der Vorbereitung möglicher Sabotageakte und stellt somit eine erhebliche Sicherheitsbedrohung dar. Nach internationalem Seerecht können Küstenstaaten solche Mapping-Aktivitäten jenseits staatlicher Territorialgewässer nicht ohne weiteres unterbinden. Welche Eingriffsbefugnisse Küstenstaaten in ihrer ausschließlichen Wirtschaftszone haben, ist umstritten. Eine einheitliche Staatenpraxis ist nicht erkennbar. Dies eröffnet Argumentationsspielräume, wenn es darum geht, Maßnahmen gegen Schiffe zu rechtfertigen, die an solchen Aktivitäten beteiligt sind. Kommt es zu Sabotageakten, die die Schwelle zum bewaffneten Angriff überschreiten, besteht ein Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.
Subjects: 
Spionage
Sabotage
Nordsee
Ostsee
Windparks
Pipelines
Datenkabel
Stromkabel
Rohrleitungen
Nord Stream
Unterwasser-Infrastruktur
Küstenmeer
Meerengen
ausschließliche Wirtschaftszone
AWZ
Festlandsockel
Freiheit der Schifffahrt
Seerechtsübereinkommen
SRÜ
Sammeln von Informationen
Russland
China
USA
Europa
Deutschland
VN-Charta
UN-Charta
Vereinte Nationen
Küstenstaaten
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Research Report

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