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Erscheinungsjahr: 
2023
Schriftenreihe/Nr.: 
IAB-Forschungsbericht No. 22/2023
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Grundsicherungsbeziehende sind verpflichtet, regelmäßigen Einladungen zu Beratungs- und Vermittlungsgesprächen im Jobcenter nachzukommen, Suchaktivitäten nachzuweisen, Vermittlungsvorschlägen zu folgen oder an Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit oder zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen. Für Leistungsbeziehende ist die Aufnahme einer Beschäftigung oder Teilnahme an einer Fördermaßnahme jedoch laut Gesetz dann nicht zumutbar, wenn dies die Erziehung des Kindes gefährden würde (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II). Auf die Unzumutbarkeit berufen sich meistens Mütter mit einem oder mehreren Kindern unter drei Jahren. Die Jobcenter sind dazu angehalten, auch Leistungsbeziehende zu beraten und zu unterstützen, die sich auf die Unzumutbarkeit berufen. Aufgrund der begrenzten Mitwirkungspflichten kann eine Inanspruchnahme zumeist nur auf freiwilliger Basis erfolgen. [...]
Zusammenfassung (übersetzt): 
Recipients of Germany's basic income support scheme are obliged to actively contribute to ending their welfare dependency by demonstrating job search efforts, by participating in integration support measures, and by accepting job offers. According to Section 10 (1) no. 3 Social Code II, however, welfare recipients with children cannot reasonably be expected to take up employment or participate in a support measure if this would endanger the child's upbringing. This exemption is predominantly invoked by mothers of children under the age of three. Job centers are, nevertheless, requested to provide counseling and support to those welfare recipients, whereby, due to the limited duty to cooperate, their take-up is mostly voluntary. [...]
Schlagwörter: 
Grundeinkommen
Alleinerziehende
Arbeitsvermittlung
Deutschland
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by-sa Logo
Dokumentart: 
Research Report

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