Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/274576 
Year of Publication: 
2023
Series/Report no.: 
IMK Policy Brief No. 150
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf
Abstract: 
Die Inflationsrate ist den sechsten Monat in Folge gesunken und lag im April 2023 bei 7,2 %. Dabei war die Preissteigerungsrate von Haushaltsenergie gegenüber dem Vorjahresmonat - wie ununterbrochen seit Juni 2022 - mit 21,1 % am höchsten, allerdings niedriger als im März 2023. Am stärksten verteuerte sich Erdgas (46,3 %), gefolgt von Strom (15,4), während Heizöl nach einem deutlichen Rückgang im Vormonat um 3,1 % teurer war als im April 2022. Energie insgesamt verteuerte sich nur um 6,8 %, weil Kraftstoffe merklich billiger waren als ein Jahr zuvor. Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke nahmen um 16,8 % zu, trugen aber wegen ihres höheren Gewichts am Warenkorb mit 2,4 Prozentpunkten mehr als doppelt so stark wie die Haushaltsenergie zur Inflationsrate bei (1,1 Prozentpunkte). Die Kernrate ohne Energie und Nahrungsmittel blieb unverändert bei 5,8 %. Da der Anteil von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie an den Konsumausgaben stark einkommensabhängig ist und in beiden Fällen die Preissteigerungsrate abgenommen hat, hat sich auch die Spanne der haushaltsspezifischen Teuerungsraten verringert. Sie beträgt nun 1,9 Prozentpunkte nach 2,4 Prozentpunkten im März 2023 und 3,1 Prozentpunkten auf ihrem Höhepunkt im Oktober 2022. Einkommensschwache Alleinlebende, die nur wenig von den rückläufigen Kraftstoffpreisen profitierten, hatten mit Abstand die höchste Inflationsrate (8,1 % nach 8,7 % im März 2023), einkommensstarke Alleinlebende mit 6,2 % die niedrigste (März 2023: 6,3 %). Die zusammengefasste Belastung durch die Preise von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie weist weiterhin ausgeprägte Unterschiede auf. Sie reicht von 2,2 Prozentpunkten Inflationsbeitrag im Falle von einkommensstarken Alleinlebenden (März 2023: 2,5 Prozentpunkte) bis 5,5 Prozentpunkte bei einkommensschwachen Alleinlebenden (März 2023: 6,2 Prozentpunkte).
Subjects: 
Inflation
haushaltsspezifische Inflationsraten
Energiepreise
Nahrungsmittelpreise
Creative Commons License: 
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Document Type: 
Research Report

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