Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/274132 
Year of Publication: 
1998
Series/Report no.: 
Preprints aus der Max-Planck-Projektgruppe Recht der Gemeinschaftsgüter No. 1998/7
Publisher: 
Max-Planck-Projektgruppe Recht der Gemeinschaftsgüter, Bonn
Abstract: 
Der Wolf hat Kreide gefressen. Mit sanfter Stimme wirbt er um die Kooperation der Produzenten. Er appelliert an ihre Verantwortung. Regulierung kann er sich bestenfalls konsensual vorstellen. Aber er trägt dabei keinen Schafspelz. Im Gegenteil droht er ganz unverhohlen mit so schweren Eingriffen, daß die Unternehmen bei ihrem Verband Schutz suchen. Diese Drohung ist der Staat zwar bereit, sich abhandeln zu lassen. Als Preis fordert er aber Wohlverhalten, das er mit harter Hand gar nicht erzwingen könnte. Es ist also viel Rhetorik im Spiel. Was gern als "freiwillige Selbstbeschränkung" bezeichnet wird, geschieht alles andere als freiwillig. Es geht dabei auch nicht um Deregulierung, wie die alte Bundesregierung glauben machen wollte. Denn die Zahl der Regeln, denen sich die Produzenten zu unterwerfen haben, wird eher größer. Auch die Intensität der staatlichen Einwirkungen auf die freie Entscheidung der Unternehmer nimmt zu. Es geht also nur um den Wechsel von einem zu einem anderen Regulierungsinstrument. Schließlich sind Selbstbeschränkungsabreden auch nicht marktwirtschaftlicher als Befehl und Zwang. Auch das wollte die alte Bundesregierung die Unternehmen glauben machen. (...)
Document Type: 
Working Paper

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