Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/267913 
Year of Publication: 
2019
Series/Report no.: 
ZEW-Kurzexpertise No. 19-01
Publisher: 
ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim
Abstract: 
Online-Plattformen wie Airbnb, die Anbietern eine Möglichkeit zur kurzfristigen Vermietung von Wohnungen oder Zimmern bieten, wurden in den vergangenen Jahren auch in Deutschland zunehmend beliebter. Die vorliegende Studie analysiert erstmals den deutschen Airbnb-Markt in 20 deutschen Großstädten und zeigt Reformoptionen für eine zutreffende Besteuerung der auf Service-Plattformen vollzogenen Transaktionen auf. Anhand öffentlich verfügbarer Airbnb-Daten zu Art der angebotenen Unterkunft (Wohnung oder Zimmer), Preis pro Übernachtung, Ausstattung, Lage und Belegung in den Städten in einem beobachteten Zeitraum von drei Monaten lassen sich Hochrechnungen zu den Jahresumsätzen durchführen. Demnach werden auf der Plattform monatlich im Durchschnitt rund 57 Millionen Euro umgesetzt bei einem mittleren Übernachtungspreis von 55 Euro und durchschnittlich 20 vermieteten Nächten pro Monat. Der Jahresumsatz aller Airbnb-Unterkünfte in den 20 betrachteten Städten liegt somit etwa bei 683 Millionen Euro. Die erhobenen Daten ermöglichen auch eine Schätzung des Steueraufkommens aus diesen Umsätzen für Zwecke der Einkommen- und Umsatzsteuer. Anbieter auf Airbnb erzielen grundsätzlich einkommensteuerpflichtige Einkünfte, können allerdings Werbungskosten wie z. B. für Einrichtung und Instandhaltung geltend machen. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 Prozent und Werbungskosten in Höhe von 50 Prozent der Umsätze, resultiert daraus insgesamt ein Steueraufkommen von rund 114 Millionen Euro. Für andere Grenzsteuer- und Werbungskostensätze ergeben sich stets zweistellige Millionenbeträge hinsichtlich des zu erwartenden Steueraufkommens. Auch umsatzsteuerliche Verpflichtungen können durch die Vermietung über Airbnb entstehen, insbesondere, wenn Umsätze von mehr als 17.500 Euro im Jahr erzielt werden. Dies trifft in den erhobenen Daten und anhand der vorgenommenen Hochrechnungen auf mehr als 40 Prozent der Anbieter zu. Aufgrund der sehr kleinteiligen Anbieterstruktur, der starken Einbindung des Plattformbetreibers bei der Abwicklung der Transaktionen und der zunehmenden Bedeutung von Service-Plattformen sollten steuerliche Reformüberlegungen angestellt werden, um den Besteuerungsanspruch aus einkommen- und umsatzsteuerlicher Sicht sicherzustellen. So könnte im Rahmen der Einkommensteuer die Einführung einer neuen Abzugsteuer geprüft werden, die in ähnlicher Weise wie die Kapitalertragsteuer ausgestaltet ist. Bei der Umsatzsteuer könnte der Gesetzgeber kurzfristig den zum 1.1.2019 eingeführten Haftungstatbestand für Plattformbetreiber erweitern, der bisher nur bei Lieferungen von Waren einschlägig ist.
Document Type: 
Research Report

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