Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/265563 
Year of Publication: 
2022
Series/Report no.: 
IAB-Forschungsbericht No. 12/2022
Version Description: 
Aktualisierte Fassung vom 8. September 2022
Publisher: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Abstract: 
Während er COVID-19-Pandemie hat sich Kurzarbeit erneut als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung erwiesen. Dabei stieß die massenhafte und schwankende Nutzung, die dieser Einsatz mit sich brachte, jedoch auf ein auf individuellen Ansprüchen beruhendes Instrument. Die vollständige Bearbeitung aller Fälle wird Jahre dauern, mit entsprechenden Belastungen und Unsicherheiten für die Betriebe und die Arbeitsverwaltung. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Artikel unterschiedliche Ausgestaltungmöglichkeiten einer Massennutzungsregel für die Kurzarbeit diskutiert. Der Blick in das europäische Ausland zeigt, dass sich eine angesichts exorbitanter Fallzahlen erforderliche Vereinfachung der Kurzarbeit unter Nutzung des Rechtsinstruments der force majeure ("höhere Gewalt") erzielen ließe. Wird dies für bestimmte Bereiche der Wirtschaft festgestellt, erhalten sie Zugang zu Kurzarbeit mit vereinfachten Kriterien und Verfahren. Vor diesem Hintergrund werden derartige Vereinfachungen für Deutschland vorgeschlagen. Eine noch weitergehende Variante würde nicht mehr den Ausfall individueller Arbeitsstunden betrachten, sondern Zuschüsse auf die gesamten betrieblichen Lohnkosten vorsehen. Diese sollten vom ausgefallenen Umsatz abhängen. Dabei müssten Entlassungen ausgeschlossen werden, um bei starker Vereinfachung die Vorteile einer direkten Beschäftigungssicherung zu erhalten. Um Flexibilität nicht zu stark zu beschränken, könnte ein Basisniveau an Entlassungen ermöglicht oder der Zuschuss im Falle von betriebsbedingten Entlassungen anteilig reduziert werden. Angesichts der geringeren Zielgenauigkeit kommt die weitergehende Variante dann in Betracht, wenn in bestimmten Bereichen umfassende wirtschaftliche Ausfälle vorliegen. Eine Massennutzungsregel steht in Abgrenzung zu anderweitigen gezielten Wirtschaftshilfen unabhängig vom Prinzip der Kurzarbeit bzw. Beschäftigungssicherung. Diese können zusätzlich greifen, wenn für die Liquiditätssicherung in einer Krise über den Ersatz von Arbeitskosten hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind. Gezielte Wirtschaftshilfen sind zudem das geeignetere Instrument, wenn es darum geht, Produktionsausfälle zu vermeiden statt abzufedern. Gerade bei massenhafter Nutzung von Kurzarbeit wird die Verbindung mit Qualifizierung bedeutend. Um den Bedingungen unter Unsicherheit und organisatorischen Schwierigkeiten gerecht zu werden, kommt es auf ein Konzept mit flexibel einsetzbaren, modularen, auch onlinebasierten Weiterbildungsformaten, Anreizen und Beratungsangeboten an. Schließlich sind Bedingungen für den Ausstieg aus der Massennutzungsregel darzulegen. Denn die Bilanz von Kurzarbeit kann sich stark verschlechtern, wenn sie über die Krisenphase hinaus fortgesetzt wird. Die außergewöhnliche Lage müsste zu einem angemessenen Zeitpunkt mit hinreichender Vorankündigungszeit offiziell beendet - oder verlängert - werden. Objektive Kriterien als Richtschnur könnten sich auf die Umsatzentwicklung in den betroffenen Bereichen, die Inanspruchnahme der Massennutzungsregel und die Rücknahme staatlich angeordneter Einschränkungen beziehen. Anschlussregeln können In einem für die Mindestlohnkommission durchgeführten Forschungsprojekt wurde die potenziell stärkere Belastung von Mindestlohnbeschäftigten in der ersten Phase der Coronakrise untersucht. Zu dieser Zeit hatten viele Betriebe besonders im Dienstleistungsbereich ihre Aktivitäten stark eingeschränkt und die Anzahl von Beschäftigten in Kurzarbeit hatte ein Rekordniveau erreicht. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse des Projekts vorgestellt.1 Bereits in der Frühphase der Coronakrise, im Mai 2020, führte das IAB die erste Welle des "Online Personen Panel" (HOPP) unter dem Titel "Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona" durch. Die Verknüpfung dieser Daten mit den administrativen Daten des IAB erlaubt es, Mindestlohnbeschäftigte zu identifizieren und ihre Situation zu Beginn der Pandemie mit der von Beschäftigten mit höherem Arbeitsentgelt zu vergleichen. Die hier präsentierte empirische Evidenz beschränkt sich auf Personen, die zum Zeitpunkt der HOPP-Befragung erwerbstätig waren. Einige weitere Einschränkungen der Stichprobe wurden vorgenommen, um eine für die Untersuchung geeignete Datengrundlage zu erhalten. Speziell für die gebildete Stichprobe wurden neue Gewichte berechnet, um auswahlbedingte Verzerrungen der Ergebnisse zu korrigieren. Nach einem Einleitungskapitel wird im zweiten Kapitel des Berichts zunächst die Stichprobengenerierung beschrieben und deren Zusammensetzung im Vergleich zur Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) diskutiert. Es zeigt sich, dass die Stichprobe in vielen Dimensionen den Strukturen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung insgesamt und der geringfügigen Beschäftigung insgesamt ähnelt. Im dritten Kapitel wird die Zusammensetzung der Stichprobe nach Lohngruppen präsentiert. Die Verteilung der Beschäftigten nach Lohngruppen ist vergleichbar mit den Ergebnissen anderer Erhebungen. Auch die Zusammensetzung der Mindestlohnbeschäftigten nach Region, Geschlecht, Erwerbsstatus und Ausbildung sowie der Verteilung auf Wirtschaftsbereiche und Betriebsgrößenklassen entspricht im Wesentlichen den Befunden aus anderen Erhebungen. Das vierte Kapitel präsentiert dann Ergebnisse zur Situation der Mindestlohnbeschäftigten in der frühen Phase der Pandemie. Die Auswertungen gliedern sich in die Themenbereiche "Beschäftigung", "Haushalt", "Kurzarbeit" und "Homeoffice". Die kreuztabellarischen Analysen werden für ausgewählte Merkmale ergänzt durch Signifikanztests auf Unterschiede zwischen der Mindestlohngruppe und Beschäftigten mit höherem Arbeitsentgelt. Im Unterkapitel "Beschäftigung" wird der Anteil von nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der Anteil von Beschäftigten mit Jobverlust seit Einsetzen der Pandemie, der Anteil von Beschäftigten mit Verringerung der Wochenarbeitszeiten und der (durchschnittliche) prozentuale Rückgang der geleisteten Wochenstunden betrachtet. [...]
Abstract (Translated): 
The potentially higher burden of minimum wage earners during the initial phase of the Covid-19-pandemic has been in the focus of a research project financed by the German minimum wage commission. At that time, many firms especially in the service sector had sharply reduced their business activities and the number of workers in short-time work had reached a record. This report presents the results of the project. Still in the initial phase of the coronavirus crisis, in May 2020, IAB collected the first wave of the "Online Person Panel" (HOPP) titled "Life and Work in Times of Corona". The linkageof this data with administrative data from IAB allows to identify minimum wage workers and to compare their situation at an early stage of the pandemic with the situation of workers with higher wages. The empirical evidence presented in this report is confined to persons employed at the time of the interview. Some further restrictions are effectuated in order to obtain a sample suitable for the analysis. We calculate special weights for the included persons in order to correct for biases caused by sample selection. After an introductory chapter, the second chapter of this report describes the generation of the sample and compares the sample structure with the employment statistics of the Federal Employment Office. In many dimensions, the sample is similar to the overall structure of workers, both for employment subject to social insurance and for marginal employment (minijobs). [...]
Subjects: 
Mindestlohn
Corona-Pandemie
Persistent Identifier of the first edition: 
Creative Commons License: 
cc-by-sa Logo
Document Type: 
Research Report

Files in This Item:
File
Size
987.42 kB





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.