Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/245971 
Year of Publication: 
2021
Series/Report no.: 
Discussion Papers of the Max Planck Institute for Research on Collective Goods No. 2021/8
Publisher: 
Max Planck Institute for Research on Collective Goods, Bonn
Abstract: 
Die Worte Wettbewerb und Gemeinwohl kommen im Grundgesetz nicht vor. In ständiger Rechtsprechung betont das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundgesetz keine Entscheidung über die deutsche Wirtschaftsverfassung getroffen hat. Gleichwohl hat das Gericht häufig über das Verhältnis von Wettbewerb und Gemeinwohl entschieden. Es hat den Wettbewerb, also das freie Spiel der Kräfte, vor allem als eine Gefahr für das Gemeinwohl gedeutet. Vor allem sind die einschlägigen Entscheidungen aber sehr kursorisch. Dieser Beitrag systematisiert die Entscheidungspraxis und stellt ihr Kerngedanken der Wettbewerbstheorie entgegen. Für den wirtschaftlichen Wettbewerb finden sich diese Gedanken in der ökonomischen Theorie, für den Stimmenwettbewerb in der politischen Theorie, für den Meinungswettbewerb in der publizistischen Theorie, für den Wettbewerb der Rechtsordnungen in Albert O. Hirschmans Theorie von Widerspruch und Abwanderung.
Subjects: 
Wettbewerb
Gemeinwohl
Bundesverfassungsgericht
wirtschaftlicher Wettbewerb
Stimmenwettbewerb
Meinungswettbewerb
Wettbewerb der Rechtsordnungen
JEL: 
A12
D01
D02
D04
D40
D60
D72
F00
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Working Paper

Files in This Item:
File
Size
715.18 kB





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.