Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/23828 
Erscheinungsjahr: 
2007
Schriftenreihe/Nr.: 
Discussion Paper No. 260
Verlag: 
European University Viadrina, Department of Business Administration and Economics, Frankfurt (Oder)
Zusammenfassung: 
Eines der zentralen Ziele der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die Stärkung der Eigenfinanzierungskraft der Unternehmen. Bei Kapitalgesellschaften soll dieses Ziel durch die Senkung der Steuerbelastung auf Unternehmensebene erreicht werden. Personengesellschaften sollen mithilfe einer begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne zu einer verstärkten Eigenfinanzierung angehalten werden. Im Entwurf der Gesetzesbegründung zu § 34a 2008 wird dazu explizit ausgeführt: "Damit wird demjenigen Steuerpflichtigen eine Vergünstigung gewährt, der durch den Verzicht auf private Verwendung von Gewinnen seinen Betrieb erwirtschaftetes Kapital weiterhin zur Verfügung stellt und damit die Eigenkapitalbasis seines Unternehmens nachhaltig stärkt". Zu dieser Zielsetzung ist zunächst anzumerken, dass ein solcher vom Gesetzgeber gewünschter steuerlicher Lock-in-Effekt effizienzvermindernd ist, da er die durch den Kapitalmarkt bestimmte beste Kapitallokation verhindert. Darüber hinaus ist aber auch zu fragen, ob der Gesetzgeber mit den Neuregelungen seinem formulierten Ziel gerecht wird.
Dokumentart: 
Working Paper

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