Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/229915 
Erscheinungsjahr: 
2021
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 88 [Issue:] 4 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2021 [Pages:] 47-55
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Vor 20 Jahren wurde mit der Rentenreform 2001 ein Paradigmenwechsel in der deutschen Alterssicherungspolitik eingeleitet und die Lohnersatzfunktion der gesetzlichen Rentenversicherung relativiert.info Durch die Einführung verschiedener Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel sank das Verhältnis zwischen gesetzlichen Renten und Löhnen. Das sinkende Rentenniveau sollte durch zusätzliche private und betriebliche Vorsorge mindestens ausgeglichen werden. Für diese angestrebte Teilprivatisierung der öffentlichen Altersvorsorge wurden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen und privaten Altersvorsorge eingeführt. Bis heute ist keine der Varianten obligatorisch, obwohl sie zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards nach dem Renteneintritt immer wichtiger werden und sozialpolitisch explizit als notwendig eingeplant wurden. Bisher wurden durch unterschiedliche Maßnahmen staatlicher Förderung lediglich Anreize zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge geschaffen. Die ohnehin bereits heterogene Struktur der betrieblichen Altersvorsorge wurde im Rahmen der Reform im Jahr 2001 um zusätzliche Möglichkeiten erweitert. Eine zentrale Neuerung war die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung ab dem Jahr 2002 (Kasten). Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttoarbeitseinkommens der ArbeitnehmerInnen vom Arbeitgeber einbehalten und in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.info Die Beiträge bleiben dabei bis zu einem Höchstbetrag von vier Prozent beziehungsweise acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgaben- beziehungsweise steuerfrei. Im Rentenalter fallen auf die ausgezahlten Renten Steuern und Sozialabgaben an; diese Abzüge sind jedoch in der Regel geringer als in der Erwerbsphase (Details im Kasten).
Schlagwörter: 
Occupational pension
deferred compensation
savings
JEL: 
D14
E21
J32
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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