Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/226509 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Schriftenreihe/Nr.: 
Working Paper Forschungsförderung No. 196
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Die Finanzierung der allgemeinen Krankenhäuser wurde vor mehr als 15 Jahren auf DRG-Fallpauschalen umgestellt (DRG: Diagnosis Related Groups). Ab dem Jahr 2003 konnten Krankenhäuser die neuen Fallpauschalen zunächst freiwillig anwenden, ab 2004 war die Abrechnung mit Fallpauschalen verpflichtend, und seit dem 1. Januar 2005 entstehen aus der Abrechnung mit Fallpauschalen Gewinne oder Verluste. Das DRG-System wird seit Anfang an kontrovers diskutiert. Es gibt Befürworter und Kritiker, und mittlerweile eine Vielzahl von Medienberichten über Fehlentwicklungen im Krankenausbereich, die mit dem DRG-System in Verbindung gebracht werden. Die Politik hat darauf bereits mit mehreren Reformen des DRG-Systems reagiert, allerdings ohne dass die Kritik nachließ und die Berichte über Fehlentwicklungen ausblieben. In den letzten Monaten ist die Kritik am DRG-System zunehmend stärker geworden, und erstmals seit Einführung des DRG-Systems wird auch von Politikern der Regierungskoalition und einigen Landesregierungen eine grundlegende Reform des DRG-Systems gefordert. Es wurden bereits mehrere Vorschläge für eine solche grundlegende Reform vorgelegt, so beispielsweise der Vorschlag, die Vorhaltekosten der Krankenhäuser aus den Fallpauschalen auszugliedern und zukünftig fallzahlunabhängig über Pauschalen außerhalb des DRG-Systems zu finanzieren. Unklar ist allerdings, was genau zu den Vorhaltekosten gezählt werden soll. Bei weiter Auslegung könnten dies fast alle Krankenhauskosten sein. [...]
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
Working Paper

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