Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/165853 
Year of Publication: 
2016
Citation: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 69 [Issue:] 24 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2016 [Pages:] 3-23
Publisher: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Abstract: 
Am 14. Oktober 2016 einigten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern nach langen Verhandlungen auf eine Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen ab 2020. Anstelle des Länderfinanzausgleichs in seiner jetzigen Form tritt ein neues Umverteilungssystem. Was bedeutet die Vereinbarung für Bund und Länder? Nach Ansicht von Edith Sitzmann, Ministerin für Finanzen des Landes Baden-Württemberg, hat sich das Verhandeln gelohnt und zu einem fairen Kompromiss geführt. Durch den Wegfall des bisherigen Länderfinanzausgleichs im engeren Sinn werde künftig der Streit darum, wer Geber- und wer Nehmerland sei, entschärft, dies sei für den Zusammenhalt im Bundesstaat gut. Auch werde mit dem neuen Finanzausgleich die notwendige Balance zwischen Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit der Länder einerseits und Unterstützung für schwächere Länder andererseits beibehalten. Falls das vereinbarte Paket geltendes Recht wird, sieht Stefan Korioth, Ludwig-Maximilians-Universität München, eine ausgewogene Finanzverteilung zwischen Bund und allen Ländern nicht gewährleistet. Die Einigung überzeuge weder konzeptionell noch mit Blick auf die allseits geforderte Transparenz der Finanzströme. Sie könne gravierende Kollateralschäden im föderalen System insgesamt anrichten und sei, insgesamt gesehen, ein föderales Desaster, vor allem für die Länder, die ohne Not in eine Selbstverkleinerung und Selbstentmachtung gegen mehr Geld vom Bund eingewilligt hätten. Thomas Lenk und Philipp Glinka, Universität Leipzig, sehen vor allem eine Ausweitung der Kompetenzen des Bundes im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung, der in verschiedenen Bereichen zulasten der Länder gestärkt werde. Erfasst sind die Bereiche der Steuerverwaltung, der Digitalisierung und der Bundesfernstraßenverwaltung. Darüber hinaus werden die Rechte des Bundes bei Mischfinanzierungstatbeständen und Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur erweitert. Die weitgehende Aufgabe des finanziellen Einstehens der Länder füreinander i
Subjects: 
Finanzbeziehungen
Föderalismus
Finanzausgleich
JEL: 
H71
H72
H77
Document Type: 
Article

Files in This Item:
File
Size





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.