Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/165406 
Erscheinungsjahr: 
2014
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 67 [Issue:] 06 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2014 [Pages:] 3-25
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2014 seine Entscheidung zum Beschluss der Europäischen Zentralbank zum OMT-Programm vom September 2012 verkündet. Wie ist diese Entscheidung zu werten? Franz-Christoph Zeitler, Universität Augsburg und ehemals Deutsche Bundesbank, sieht in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die europarechtlichen Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, zugleich »aber in das ›Marschgepäck‹ der Vorlage nach Luxemburg deutliche inhaltliche Vorgaben zu packen, ein Meilenstein für die Wahrung des Rechts in der Europäischen Union und zur Achtung geschlossener Verträge zur Währungsunion«. Bei der inhaltlichen Bewertung des EZB-Programms zum Kauf von Staatsanleihen vertrete das Bundesverfassungsgericht mit der großen Mehrheit wesentliche Kritikpunkte, die in der mündlichen Verhandlung neben den Beschwerdeführern auch von Bundesbankpräsident Weidmann und anderen Sachverständigen geäußert wurden. Marcel Fratzscher, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, sieht die Gefahr einer Spaltung Europas. Auf den ersten Blick scheine das Bundesverfassungsgericht lediglich über die technische Frage der erlaubten Instrumente der Europäischen Zentralbank entschieden zu haben. Doch auf dem Spiel stehe Europas Einheit. Der Beschluss berge die Gefahr einer Spaltung Europas. Die Debatte zeige auch, dass noch immer kein Konsens darüber bestehe, wie genau die Währungsunion aussehen solle und was notwendig sei, um den europäischen Integrationsprozess nachhaltig zu gestalten. Dietrich Murswiek, Universität Freiburg, sieht durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Auffassung bestätigt, dass das OMT-Programm der EZB rechtswidrig sei und die EZB damit ihre Kompetenzen überschreite. Nach Ansicht von Manfred J.M. Neumann, Universität Bonn, hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung über die verfassungspolitische Zulässigkeit des OMT-Anleihekaufprogramms »eine kluge Strategie« eingeschlagen. Weder habe es die Verfassung
Schlagwörter: 
Zentralbank
Verfassungsgericht
Rechtsprechung
Schuldenkrise
Eurozone
Geldpolitik
JEL: 
E58
E52
F34
Dokumentart: 
Article

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