Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/165263 
Year of Publication: 
2013
Citation: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 66 [Issue:] 09 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2013 [Pages:] 3-20
Publisher: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Abstract: 
Hessen und Bayern, zwei der drei Geberländer, reichten ihre Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht ein. Ist dies ein überfälliger Schritt gegen eine unfaire Verteilung? Aus Sicht von Volker Bouffier, Ministerpräsident des Landes Hessen, geht die Klage nicht gegen »den Länderfinanzausgleich«, und niemand ist unsolidarisch. Beklagt werden Fehlentwicklungen und Defizite des geltenden Ausgleichssystems, die dessen Mängel einseitig zu Lasten der Zahlerländer verteilen. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, bezeichnet dagegen das Verhalten der Kläger als unsolidarisch. Grundsätzlich habe sich das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, selbst in außergewöhnlichen Situationen wie nach der Herstellung der deutschen Einheit, bewährt. Für Rolf Peffekoven, Universität Mainz, ist der Unmut der Länder Bayern und Hessen nachvollziehbar. Eine Reform müsse aber das gesamte Ausgleichssystem erfassen. Ob man mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht viel erreichen könne, sei zweifelhaft. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, sieht nicht hohe Zahlungen bei hoher Leistungskraft als unfair an, sondern eine gesetzliche Regelung, die das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel eines angemessenen Ausgleichs verfehle. Die Probleme müssen allerdings politisch gelöst werden. Thomas Lenk, Universität Leipzig, betont, dass die Antwort nach der richtigen Verteilung immer Werturteile einschließt. Deshalb sei die Frage, welche Bedarfe in welchem Maße in einem Finanzausgleichsystem berücksichtigt werden sollten, nur politisch zu beantworten. Nach Meinung von Nathalie Behnke, Universität Konstanz, ist zwar eine starke einseitige Belastung weniger Länder kaum zu rechtfertigen. Dass die ungleich verteilte Finanz- und Wirtschaftskraft ebenso wie Soziallasten im Bundesgebiet solidarisch getragen werden müssen, stehe aber nicht grundlegend zur Diskussion. Der Gang nach Karlsruhe sei für eine ge
Subjects: 
Finanzausgleich
Länderfinanzen
Horizontaler Finanzausgleich
Verfassungsgericht
Finanzföderalismus
Deutschland
JEL: 
H77
H72
H61
R10
Document Type: 
Article

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