Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/164955 
Year of Publication: 
2011
Citation: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 64 [Issue:] 10 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2011 [Pages:] 3-15
Publisher: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Abstract: 
Die EU-Kommission hat einen Entwurf einer Energiesteuerrichtlinie vorgelegt, der eine grundlegende Reform der Energiebesteuerung vorsieht, um Anreize für eine Reduzierung des Treibstoffverbrauchs zu setzen. Nach Ansicht von Peter Ramsauer, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, sind aus verkehrs- und umweltpolitischer Sicht Fortschritte zu einer weiteren Harmonisierung der EU-Energiebesteuerung zunächst einmal zu begrüßen, aber es gibt gute Gründe dafür, dem Vorschlag der EU-Kommission zum jetzigen Zeitpunkt und in der aktuellen Form mit Skepsis zu begegnen. Die Vorlage einer Energiebesteuerung wirke zu voreilig, da sie stark auf ein isoliertes Feld konzentriert und nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet sei. Ferdinand Dudenhöffer, CAR-Center Automotive Research und Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Automobilwirtschaft, Universität Duisburg-Essen, sieht in den Plänen der EU-Kommission einen guten Anfang. Allerdings seien sie erst eine Partiallösung. Was fehle, sei ein durchdachtes Gesamtsystem – und nicht nur eine Steuerlösung für Energie. CO2-Steuer, Energiesteuern und Nutzungsgebühren müssten in einem vernünftigen Verhältnis zuein - ander stehen. Die Aufgabe der EU-Kommission sollte es sein, Vorschläge für ein Gesamtverkehrssystem vorzustellen, das von den Mitgliedstaaten dann gemäß ihren Fiskalbedürfnissen angepasst werden kann. Auch nach Meinung von Werner Rothengatter, Universität Karlsruhe, gehen die Vorschläge der Kommission zur Energiebesteuerung sowohl klima- wie auch steuerpolitisch in die richtige Richtung, verlangen aber substanzielle Nachjustierungen, um kontraproduktive Effekte zu vermeiden. Nach Hans-Jochen Luhmann, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH, sollte das CO2-Element getrennt ausgewiesen und das markante Element einer Besteuerung von Energieträgern im EU-Raum sein.
Subjects: 
Kraftstoff Steuer Umweltpolitik Klima Steuerpolitik EU-Staaten
JEL: 
H20
H23
Q48
Document Type: 
Article

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