Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/164653 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2009
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 62 [Issue:] 04 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2009 [Pages:] 9-11
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Nachdem die Bundeskanzlerin Mitte letzten Jahres eine Angleichung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland angeregt hat, greifen zurzeit vor allem Politiker aus Ostdeutschland diesen Vorschlag im Rahmen einer Altersarmutsdebatte auf. Die zentrale Überlegung ist dabei, dass Altersarmut vor allem ein ostdeutsches Problem ist, dem man durch eine Anhebung des Rentenwertes auf Westniveau begegnen könnte. Darüber hinaus wird argumentiert, dass 20 Jahre nach der Vereinigung ein getrenntes Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland politisch nicht länger vermittelbar ist. Zur Angleichung der Ost-Renten werden im politischen Raum zwei verschiedene Varianten diskutiert. Neben diesen Vorschlägen hat auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) in seinem aktuellen Jahresgutachten eine Empfehlung für eine homogene Rentenberechnung in ganz Deutschland vorgestellt. In diesem Beitrag werden die beiden Varianten einer Rentenwertanhebung im Osten und anschließend der Vorschlag des SVR vorgestellt. Der vom SVR vorgeschlagene Weg über eine besitzstandwahrende Umbasierung erscheint als die bessere Alternative.
Schlagwörter: 
Rente
Rentenpolitik
Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
Deutschland
JEL: 
H55
Dokumentart: 
Article

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