Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/164006 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2004
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 57 [Issue:] 02 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2004 [Pages:] 10-14
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Rechtsanwalt Alfons Kühn, Steuerabteilungsleiter DIHK, betonte die Notwendigkeit, den Betrug durch Systemkorrekturen beherrschbar zu machen. Im Interesse der redlichen Unternehmer sollten allerdings nicht die Ausnahmen im Rahmen des § 13b UStG immer weiter ausgebaut und schließlich zum Normalfall, sondern vielmehr das so genannte Mittler-Modell eingeführt werden. Dessen Vorteile würden die zusätzlichen Pflichten für die Unternehmer aufwiegen und daher von diesen in Kauf genommen werden.
Schlagwörter: 
Umsatzsteuer
Steuerstraftat
Steuer
Deutschland
Österreich
JEL: 
H25
H26
Dokumentart: 
Article

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