Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/158092 
Authors: 
Year of Publication: 
2000
Series/Report no.: 
IAB-Kurzbericht No. 12/2000
Publisher: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Abstract: 
Das Auslaufen des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG) zum 31.12.2000 und eine neue EU-Direktive zu Mindeststandards erfordern eine Neuregelung befristeter Arbeitsverträge. Dabei sind bisherige Erfahrungen mit dem geltenden Recht zu berücksichtigen. In dem Beitrag wird gezeigt, dass es seit Einführung des BeschFG 1985 keine alarmierende Erhöhung der befristeten Beschäftigung gegeben hat. Auch eine Aushöhlung von unbefristeten Verträgen ist empirisch nicht belegbar. Die höchsten Befristungsquoten finden sich bei jüngeren Arbeitnehmern (also beim Berufseinstieg) und bei Teilzeitverträgen. Um Rechtsvereinfachung und -sicherheit zu schaffen, wird vorgeschlagen, alle Regelungen zu befristeten Verträgen in einem Gesetz zusammenzufassen und Missbrauchstatbestände zu definieren.
Document Type: 
Research Report

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