Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/151774 
Year of Publication: 
2009
Citation: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 76 [Issue:] 17 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2009 [Pages:] 283-287
Publisher: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Abstract: 
Die seit 2008 geltende "Zinsschranke" begrenzt den Abzug des Zinsaufwands von der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei hoher Fremdfinanzierung. Eine Abschätzung auf Grundlage von veröffentlichten handelsrechtlichen Jahresabschlüssen des Jahres 2006 ergibt 1 100 Unternehmen, die von der Zinsschranke betroffen sein könnten. Davon werden 600 Unternehmen tatsächlich steuerlich belastet. Für die übrigen Unternehmen hat die Zinsschranke keinen unmittelbaren Effekt, da sie einen hinreichend hohen steuerlichen Verlust aufweisen. Das Steuermehraufkommen wird auf 750 Millionen Euro geschätzt, ohne Berücksichtigung von Anpassungsreaktionen der Unternehmen. Eine Anhebung der Zinsschranken-Freigrenze auf einen Nettozinsaufwand von drei Millionen Euro, wie derzeit vom Gesetzgeber geplant, würde die Zahl der betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen sehr stark reduzieren. Da die Zinsschranke vor allem Großunternehmen trifft, geht das Steueraufkommen bei einer solchen Reform um weniger als ein Zehntel zurück.
Document Type: 
Article

Files in This Item:
File
Size
197.96 kB





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.