Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/151470 
Erscheinungsjahr: 
2006
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 73 [Issue:] 44 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2006 [Pages:] 617-624
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Das Bundesverfassungsgericht prüft zur Zeit die Bewertungsregelungen für Grundstücke und Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Steuergericht, hatte ernsthafte Zweifel an deren Verfassungskonformität angemeldet. Beim derzeitigen Bewertungsverfahren für Grundstücke liegen die Steuerwerte im Durchschnitt deutlich unter den Verkehrswerten. Die Streuung der Relation von Steuerwert zu Verkehrswert ist beträchtlich. Generell besteht bei der steuerlichen Bewertung ein Trade-off zwischen Einzelfallgerechtigkeit einerseits sowie Transparenz, geringer Streitanfälligkeit und möglichst niedrigem Verwaltungsaufwand andererseits. Einfache und leicht praktikable Bewertungsverfahren führen in der Praxis zu Verzerrungen. Zusätzlich besteht eine weitgehende steuerliche Begünstigung bei der Bewertung des Betriebsvermögens im Erbschaftsfall. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und kann auch wirtschaftspolitisch nicht gerechtfertigt werden. Eine Ausweitung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen, wie sie die Bundesregierung beabsichtigt, ist nicht sinnvoll.
Dokumentart: 
Article

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