Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/144535 
Erscheinungsjahr: 
2016
Schriftenreihe/Nr.: 
DICE Ordnungspolitische Perspektiven No. 86
Verlag: 
Heinrich Heine University Düsseldorf, Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
[Das Wichtigste in Kürze] Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag sowie in ihrer Digitalen Agenda beschlossen, den Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung durch Einführung einer Wissenschafts- und Bildungsschranke im Urheberrecht besonders Rechnung zu tragen. Ziel dieser Bildungs- und Wissenschaftsschranke ist es, die Chancen, welche die Digitalisierung für Bildung und Forschung zweifellos bietet, auch im Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu berücksichtigen. Solche urheberrechtlichen Schranken für Bildung, Wissenschaft und Forschung existieren bereits und sind in den §§ 46, 47, 52a, 52b, 53 und 53a UrhG verankert. Problematisch ist, dass diese Regelungen verstreut im UrhG enthalten sind; darunter leidet die Übersichtlichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer. Hinzu kommt, dass einzelne Regeln oft kompliziert und schwer verständlich sind. Im Jahr 2014 gaben die öffentlichen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen etwa 1 Mrd. Euro für den Erwerb von urheberrechtlich geschütztem Material aus. Davon entfiel etwa die Hälfte auf die wissenschaftlichen Bibliotheken von Hochschulen und Forschungsinstituten. Die an die Verwertungsgesellschaften gezahlte Vergütung für die Anwendung der Schranken des Urheberrechts im Bereich der Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen belief sich hingegen auf etwa 32,5 Millionen Euro. In der vorliegenden Studie wurden insgesamt 303 wissenschaftliche Bibliotheken von Hochschulen und Forschungsinstituten sowie 133 hauptamtlich geführte Stadtbibliotheken mittels eines Fragebogens hinsichtlich der Verteilung ihrer Erwerbungsausgaben, ihrer Kritikpunkte und Erweiterungswünsche das bestehende Urheberrecht betreffend befragt. Die Umfrage unter wissenschaftlichen Bibliotheken und Stadtbibliotheken hat gezeigt, dass gerade bei den Stadtbibliotheken nach wie vor die traditionellen Medien wie Printbücher und Printausgaben von Zeitschriften im Vordergrund stehen. Gut zwei Drittel ihres Erwerbungsetats entfallen auf diese Posten. Elektronische Zeitschriften hingegen spielen kaum eine Rolle. Anders verhält sich dies bei den wissenschaftlichen Bibliotheken, die mittlerweile gut 40 % ihrer Erwerbungsmittel für E-Journals und E-Books ausgeben, wobei ein Gros, d. h. 30,7 %, für E-Journals aufgewendet wird. Zudem lässt sich festhalten, dass Stadtbibliotheken kaum von den geltenden Schrankenregelungen Gebrauch machen. Diese werden vor allem von den wissenschaftlichen Bibliotheken in Anspruch genommen. Besonders die Bibliotheken großer Hochschulen, welche stark in die Fernleihe (sowohl „gebend“ als auch „nehmend“) eingebunden sind, machen besonders häufig von den Regelungen hinsichtlich des Kopienversandes Gebrauch. Kaum genutzt wird hingegen die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen sowie die Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material im Rahmen elektronischer Leseplätze. Der Grund hierfür liegt sicherlich in den zahlreichen restriktiven Bedingungen, die im aktuellen Urheberrecht verankert sind. [...]
ISBN: 
978-3-86304-686-6
Sonstige Angaben: 
Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
Datei
Größe
3.64 MB





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