Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/142197 
Year of Publication: 
2014
Series/Report no.: 
IWH Online No. 2/2014
Publisher: 
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Halle (Saale)
Abstract: 
Seit dem Jahr 2009 enthält das deutsche Grundgesetz eine neue Schuldenregel („Schuldenbremse“), nach der die Länder ab dem Jahr 2020 strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen müssen. Die Einhaltung der Schuldenbremse wird für Bund und Länder vom Stabilitätsrat überwacht. Um zu beurteilen, ob der Haushalt strukturell ausgeglichen ist, wird der öffentliche Finanzierungssaldo um konjunkturelle Einflüsse bereinigt. Dazu wird eine Konjunkturkomponente identifiziert, welche die konjunkturbedingten Mehr- oder Mindereinnahmen und -ausgaben ausweist. Die Differenz zwischen tatsächlichem Finanzierungssaldo und Konjunkturkomponente ergibt den für die Schuldenbremse maßgeblichen strukturellen Finanzierungssaldo.
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Research Report

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