Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/127319 
Year of Publication: 
2010
Series/Report no.: 
Discussion Paper Series No. 506
Publisher: 
University of Heidelberg, Department of Economics, Heidelberg
Abstract: 
Von dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV), das mit dem 1. Januar 2005 in Kraft trat, erhoffte sich der Gesetzgeber eine Stärkung der Anreize, Arbeit anzubieten. Dieser Aufsatz analysiert die Beschäftigungswirkungen einer Senkung staatlicher Unterstützungsleistungen für arbeitslos Gemeldete in einem einfachen Arbeitsmarktmodell mit einem vom Lohnabstand abhängigen Arbeitsangebot. In diesem Modell erhöht eine solche Senkung das Arbeitsangebot. Ist der Arbeitsmarkt vollkommenen, so führt dies zu einer Senkung des gleichgewichtigen Reallohns und damit zu mehr Beschäftigung. In einem unvollkommenen Arbeitsmarkt mit einem bindenden Mindestlohn kann diese Wirkung ebenfalls erzielt werden, wenn der Anstieg der unfreiwillig Arbeitslosen z.B. die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften reduziert und über diesen Umweg zu einem niedrigeren Reallohn führt. Positive Beschäftigungswirkungen sind deshalb aber erst zeitverzögert zu erwarten.
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Working Paper

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