Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/97181 
Authorgroup: 
Arbeitsgruppe Datenschutz und qualitative Sozialforschung
Year of Publication: 
2014
Series/Report no.: 
RatSWD Working Paper No. 238
Publisher: 
Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD), Berlin
Abstract: 
"Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist", so das sehr verkürzte Resümee der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit qualitativen Daten in Deutschland. Grundlegend können die derzeit gegebenen rechtlichen Rahmenbedingen zunächst für die Nutzung qualitativer Interviewdaten (verbale Daten) zu wissenschaftlichen Zwecken als "hinreichend" bezeichnet werden. Zahlreiche Bestimmungen ermöglichen bereits unter den derzeitigen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eine Archivierung und Nachnutzung qualitativer Interviewdaten. Auch ist die Übermittlung von vor allem qualitativen Interviewdaten - Transkripten - von Forschungsdatenzentren an Sekundärnutzer, auch bei vom ursprünglichen Forschungszweck abweichenden Sekundärforschungszwecken, nicht grundlegend verboten. Doch vor allem für die Primärforscherinnen und die Primärforscher ergeben sich aus den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf die Übermittlung qualitativer Daten an ein Forschungsdatenzentrum und deren sekundäranalytischen Nutzung, erhebliche Mehraufwendungen für die Anonymisierung, die im laufenden Forschungsprojekt oftmals nicht geleistet werden können.
Document Type: 
Working Paper

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