Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/94444 
Year of Publication: 
2001
Series/Report no.: 
GWS Discussion Paper No. 2001/1
Publisher: 
Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS), Osnabrück
Abstract: 
Mit dem 'Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform' hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Energiebesteuerung beschlossen, mit deren Hilfe der Energieverbrauch in Deutschland und die daraus resultierenden Emissionen vermindert werden sollen. Mit den zusätzlichen Steuereinnahmen wird eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und damit der Lohnnebenkosten ermöglicht. Ferner wird ein Förderprogramm für erneuerbare Energien daraus finanziert. Die erste Stufe der ökologischen Steuerreform trat am 1. April 1999 in Kraft, der zweite und dritte Schritt dieser Reform folgten am Anfang der Jahre 2000 und 2001. Zwei weitere Schritte bis 2003 sind beschlossen. In der ersten Stufe wurde eine Stromsteuer von 2 Pfennig je Kilowattstunde eingeführt und die Mineralölsteuer erhöht (Benzin und Diesel um 6 Pfennig je Liter, Heizöl um 4 Pfennig je Liter sowie Gas um 0,32 Pfennig je Kilowattstunde). In den folgenden Stufen werden nur die Verkehrskraftstoffe Benzin und Diesel um je 6 Pfennig je Liter und Strom um 0,5 Pfennig je Kilowattstunde verteuert. Für viele Energienutzer gelten jedoch geringere Steuersätze. Im Gesetz sind Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft vorgesehen. Soweit die zusätzliche Steuerbelastung auf Strom und Heizstoffe jeweils 1 000 DM im Jahr übersteigt, gelten ermäßigte Sätze in Höhe von 20 % des Normalsatzes. Darüber hinaus erhalten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf Antrag den Teil der Steuerzahlungen zurück, der die Entlastung beim Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung um mehr als 20 % übersteigt. Im Ergebnis sind die Steuersätze in den energieintensiven Branchen besonders niedrig, während eher kleingewerblich strukturierte Branchen höher belastet werden. Eine wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen dieser ökologischen Steuerreform in Deutschland wurde bisher nicht durchgeführt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat daher im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen in Kooperation mit Prof. Dr. Bernd Meyer (Universität Osnabrück und Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH), Prof. Dr. Heinz Welsch (Universität Oldenburg) sowie Dr. Christhart Bork (Universität Potsdam) die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der ökologischen Steuerreform, den Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen sowie die Einkommensverteilung untersucht. Die Langfassung des Gutachtens (Bach et al. 2001) ist vom Finanzministerium freigegeben worden und wird in Kürze veröffentlicht. In dem vorliegenden Beitrag sollen die mit dem umweltökonomischen Modell PANTA RHEI erzielten Ergebnisse im Überblick vorgestellt werden. Der Beitrag erläutert zunächst die Methodik der Analyse, stellt dann das Modell PANTA RHEI vor und diskutiert schließlich die Wirkungen für die Gesamtwirtschaft, die einzelnen Branchen sowie Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Es zeigt sich, dass die ökologische Steuerreform bis zum Jahre 2005 das Wirtschaftswachstum nur um ca. 0,1% pro Jahr vermindern wird, dass aber bis zum Jahr 2005 ca. 170.000 Arbeitsplätze geschaffen und die CO2-Emissionen um ca. 20 Millionen Tonnen (2,3%) vermindert werden.
Subjects: 
Steuerreform Deutschland
Simulationsrechnungen
umweltökonomisch
PANTA RHEI
Energieverbrauch
Emissionen
JEL: 
Q48
H23
Q58
Document Type: 
Working Paper

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