Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/82995 
Year of Publication: 
1982
Series/Report no.: 
WZB Discussion Paper No. IIVG pre 82-206
Publisher: 
Wissenschaftszentrum Berlin (WZB), Berlin
Abstract (Translated): 
Der Artikel wurde für einen vorwiegend internationalen Leserkreis geschrieben. Die Bundesrepublik Deutschland gilt im Ausland vielfach als Musterland der industriellen Demokratie, die in vergleichbaren Ländern nicht das hohe Ausmaß an institutionalisierter Mitbestimmung erreicht hat wie in der Bundesrepublik. Anhand der Analyse der betrieblichen Arbeitsschutzpraxis wird jedoch nachgewiesen, daß zumindest in diesem Feld betriebliche Austausch- und Konfliktprozesse das Ausmaß der Mitbestimmung nicht der vielfach geäußerten Einschatzung entspricht. Vielmehr besteht im Arbeitsschutz-Systern eher weniger Mitbestimmung als in einigen westeuropäischen Ländern und z. B. in Kanada. Das führt z. B. dazu, daß vor allem Arbeitsbelastungen, die sich der Meßbarkeit durch naturwissenschaftliche Methoden der Arbeitsmedizin entziehen, nicht zum Gegenstand des betrieblichen Arbeitsschutz-Systern werden, da sie von diesem gar nicht erfaßt werden können. Die einzig sinnvolle Möglichkeit zur Erfassung dieser Arbeitsbelastungen besteht jedoch darin, die Kontextnahe und Kompetenz der Beschäftigten bei dem Aufspüren und bei der Bewältigung von Arbeitsbelastungen zum integralen Bestandteil des professionellen Arbeitsschutz- Systems zu machen. Darin sehen die Autoren einen gesundheitspolitischen funktionalen Beitrag zur Prevention moderner Volkskrankheiten.
Document Type: 
Working Paper
Document Version: 
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