Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/76790 
Erscheinungsjahr: 
2013
Schriftenreihe/Nr.: 
Diskussionspapier No. 134
Verlag: 
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Fächergruppe Volkswirtschaftslehre, Hamburg
Zusammenfassung: 
Der Geschäftsbereich Leistungssport (GBL) des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) agiert als Common Agent (Diener zweier Herren) der Sportverbände und des Bundesministern des Innern (BMI) bei der Verteilung der Sportfördermittel des BMI an die olympischen Spitzenverbände im DOSB. In diesem Beitrag wird ein Hypothesensystem entwickelt, welches beschreibt, nach welchen Kriterien der GBL bei der Verteilung der Mittel vorgeht. Es zeigt sich, dass neben den Bewertungskriterien, die im so genannten Förderkonzept 2012 formalisiert wurden, diskretionäre Handlungsspielräume bestehen. Diese werden quantifiziert und mittels des Hypothesensystem interpretiert. Es wird diskutiert, wie die Problematik einer Common Agency entschärft werden kann.
Schlagwörter: 
Förderung des Spitzensports
Sportpolitik
Common Agency
JEL: 
D02
Z18
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
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Größe
1.68 MB





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