Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/65879 
Year of Publication: 
9-Jun-2011
Series/Report no.: 
CPI Brief, Climate Policy Initiative
Publisher: 
Climate Policy Initiative, Berlin
Abstract: 
Die deutsche Bundesregierung hat das Ziel gesetzt, den Primärenergiebedarf im Gebäudesektor um 80% bis zum Jahr 2050 zu senken und eine energetische Sanierungsrate von 2% zu erreichen. Umfassende, tiefe Sanierungen im Gebäudebestand sind notwendig um beide Ziele zu erreichen. Daher untersucht die Bundesregierung zurzeit, welche Rolle Steueranreize dabei spielen können, diese Sanierungen anzustoßen und die benötigten Energieeinsparungen zu liefern. Die folgenden Optionen werden zurzeit diskutiert: • Eine beschleunigte Abschreibung von Investitionen in Sanierungsmaßnahmen erlauben (Weiterentwicklung von §82a EStDV): Für vermieteten Wohnraum und Nichtwohnraum könnte Absatz 1 den Kapitalwert und die Sichtbarkeit steuerlicher Vorteile vergrößern und so auch dafür kompensieren, dass Vermieter zurzeit Kosten an Mieter nur mit Problemen weitergeben können. Privathaushalte könnten nach Absatz 3 energetische Sanierungen als „Sonderausgaben“ absetzen; Steuerersparnisse würden mit dem Grenzsteuersatz steigen. • Eine Steuergutschrift anbieten: Derzeit können 20% von bis zu 6000€ Arbeitskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (§35a EStG). Für Eigenheime könnten die Obergrenzen von §35a EStG für energetische Sanierungsmaßnahmen erhöht und auf Planungs- und Materialkosten ausgeweitet werden um Sanierungen zu unterstützen. In einer kurzen Studie hat CPI internationale Erfahrungen mit Steuervergünstigungen zur Förderung energetischer Sanierungen zusammengetragen und auch Erfahrungen der Förderprogramme der KfW Bankengruppe (KfW) zusammengefasst.
Subjects: 
energetische Sanierungen
Steueranreize
JEL: 
H31
R38
Q48
Document Type: 
Research Report

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