Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/52555 
Year of Publication: 
2010
Series/Report no.: 
RWI Positionen No. 36
Publisher: 
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen
Abstract: 
Nach der Sommerpause 2010 will die Bundesregierung ihr Energiekonzept vorstellen, das die Leitlinien des künftigen Energiemix definiert. Im Fokus der Diskussion stehen der Ausbau des Anteils erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung sowie eine Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke. Bereits im Vorfeld hat sich die Regierung zu dem energiepolitischen Ziel bekannt, im Jahr 2020 mindestens 30% des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Dieses Ziel soll durch eine Fortführung der Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erreicht werden. Das EEG sieht den unbeschränkten Vorrang der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien vor und wälzt die Kosten der Förderung auf den Endverbraucher ab. Zweifellos führt auf lange Frist kein Weg an einem Umbau unseres Energiesystems vorbei, in dem erneuerbare Energien die Stütze der Versorgung bilden werden. Allerdings müssen Umfang und Finanzierung eines solchen politischen Projekts die Präferenzen der Bürger berücksichtigen. Verzichtet die Energiepolitik auf Obergrenzen für die Kosten der Förderung, kann der Fall eintreten, dass die Bürger aufgrund einer übermäßigen finanziellen Belastung einer solchen Politik die Legitimation entziehen. Diese RWI-Position verdeutlicht, dass diese Grenze möglicherweise bereits erreicht ist. Die über die EEG-Umlage an die Verbraucher überwälzten Kosten der Förderung übersteigen inzwischen die von der Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung tolerierte Höhe. In der konkreten Ausformulierung des Energiekonzepts muss die Politik daher stärker als bisher bestrebt sein, beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien das Kriterium der Kosteneffizienz anzuwenden.
Document Type: 
Research Report

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