Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/50539 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2011
Schriftenreihe/Nr.: 
KBI Sonderinformation No. 64
Verlag: 
Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler (KBI), Berlin
Zusammenfassung: 
Die sogenannte No-Bail-Out-Klausel des Art. 125 AEUV verbietet einen Einstand der Union oder der Mitgliedstaaten für die Schulden oder Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedstaates. Auf Druck der deutschen Verhandlungsführer wurde die Nichtbeistands-Klausel mit dem Vertrag von Maastricht EG-vertraglich festgeschrieben. Aufgrund unterschiedlicher nationaler Entwicklungsstände und einem fortwährenden Verstoß gegen die Defizitkriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts verschärfte sich die Verschuldungslage einiger Mitgliedstaaten indes so, dass sich die politischen Entscheidungsträger auf eine Durchbrechung dieser Klausel geeinigt haben.
Dokumentart: 
Research Report

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972.8 kB





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