Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/48461 
Erscheinungsjahr: 
1999
Schriftenreihe/Nr.: 
W.E.P. - Würzburg Economic Papers No. 3
Verlag: 
University of Würzburg, Department of Economics, Würzburg
Zusammenfassung: 
Das Verfassungsrecht räumt dem Gesetzgeber für die einzelgesetzliche Umsetzung der Regelungen des Art. 107 Abs. 1 S. 4 GG und Art. 107 Abs. 2 S. 1 GG weite Definitions- und Gestaltungsspielräume ein, die erheblich weiter sind, als dies in der rechts- und finanzwissenschaftlichen Literatur häufig angenommen wird. Die Klagen von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen geben keinen Anlaß, warum das Bundesverfassungsgericht bei dem jetzt anstehenden Urteil von dieser Rechtsprechung, die es zuletzt im Urteil des Jahres 1992 bestätigt hat, abweichen sollte. Die ökonomische Theorie will zu einer Objektivierung des politischen Handelns beitragen, indem sie sich für wissenschaftlich tragfähige Vorgaben für die Gewichtung der kommunalen Einwohnerzahl und die Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft im LFA ausgesprochen hat. Damit soll präjudiziert werden, wie die politischen Entscheidungsträger die Handlungsspielräume auszufüllen haben, die ihnen das Grundgesetz und die Rechtsprechung des BVerfG einräumt. Einen so formulierten Anspruch auf wissenschaftliche Politikberatung kann die ökonomische Theorie jedoch nicht einlösen. Sowohl bzgl. der Einwohnerzahlwertung als auch bzgl. der Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft lassen sich aus den verschiedenen Theorieansätzen keine eindeutigen, vom Gesetzgeber bedenkenlos verwertbaren Aussagen ableiten.
Dokumentart: 
Working Paper

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