Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/47401 
Erscheinungsjahr: 
1995
Schriftenreihe/Nr.: 
WZB Discussion Paper No. P 95-203
Verlag: 
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin
Zusammenfassung: 
Das Papier basiert auf einem für die Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin erstellten Gutachten. Ihm lagen als Fragestellungen zugrunde, ob eine elektronische Gesundheitskarte (Gesundheitspaß) auch für die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung anwend- und nutzbar sei und welche erwünschten oder auch unerwünschten Wirkungen hierbei anzunehmen wären. Es werden im Anschluß an eine allgemeinere Einleitung zunächst Ergebnisse einer Kurzrecherche zum gegenwärtigen Stand und den bestehenden Problemen von Chipkarten als Patientenkarten dargelegt (Kap. 2). Im folgenden Kapitel werden die acht für die Untersuchung entwickelten Prüfkriterien Verfügbarkeit von Indikatoren, Konsensfähigkeit von Indikatoren, Individuelle Zuschreibbarkeit von Indikatoren, Individuelle Erhebbarkeit von Indikatoren, Organisatorischer, politischer, finanzieller und rechtlicher Regelungsbedarf, Abschätzung von Nutzenpotentialen für die individuelle Prävention, Abschätzung von Nutzenpotentialen für die bevölkerungsbezogene Prävention sowie Ethische Aspekte begründet. Diese Prüfkriterien werden in Kap. 4 auf die erfragten Indikatorenbereiche Angeborene Risiken, Erworbene Risiken, Risiken des Lebensstils, Risiken der Arbeitswelt, Risiken der natürlichen und technischen Umwelt, Soziale Risiken, Ressourcen, Teilnahme an Gesundheitsförderung sowie Gesundheitszustand bezogen, indem der diesbezügliche Wissenstand dargelegt wird. Aus einer Perspektive bevölkerungs-bezogenen Nutzens, welche die Autoren einnehmen, müßte gefordert werden, daß jeweils alle acht Kriterien ein positives Urteil nahelegen. Dem steht meist bereits ein Fehlen standardisierter, konsensfähiger und individuell zuschreibbarer Indikatoren entgegen (Kap. 5). Individuelle Zuschreibmöglichkeiten gibt es jedoch bei präventivmedizinischen Daten; etliche davon fallen heute bereits in der medizinischen bzw. der präventivmedizinischen Versorgung an. Für sie gilt wie für die Versorgungsdaten, daß sie oft nicht (rechtzeitig) verfügbar sind. Ein diesbezüglich erwarteter Nutzen von Patientenkarten müßte auch für präventivmedizinische Daten gelten. Erweiterungsoptionen von Patientenkarten in den präventiven Bereich hinein werden daher für Indikatoren aus solchen Versorgungsprogrammen prinzipiell unterstützt, für die grundsätzlich eine Effektivität des Programms anzunehmen ist (wenngleich die Programme oft Inanspruchnahmeprobleme haben, bei denen die Autoren skeptisch sind, ob sich diese durch einen Gesundheitspaß würden verringern lassen). In diesem Sinne wird empfohlen, modellhaft den Aufbau einer Kinder(vorsorge)karte, die Einbeziehung des Mutterpasses sowie des öffentlichen Gesundheitsdienstes in nähere Erwägung zu ziehen (Kap. 6). Auch zur Dokumentation eines Teils der arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken könnte ein individuelles Informationssystem nutzbar sein, wobei im Vorfeld von Modellversuchen allerdings Akzeptanzprobleme zu lösen wären, die sich bei bisherigen Modellversuchen in Papierform aus der Befürchtung des Datenmißbrauchs durch die Unternehmen ergeben haben.
Dokumentart: 
Working Paper

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1.03 MB





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