Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/41535 
Year of Publication: 
2000
Series/Report no.: 
ZeS-Arbeitspapier No. 07/2000
Publisher: 
Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik (ZeS), Bremen
Abstract: 
Mit dem Inkrafttreten der sog. 2. Stufe der gesetzlichen Pflegeversicherung war die Hoffnung verbunden, daß die Pflegebedürftigen in stationären Altenpflegeeinrichtungen, die bislang auf Sozialhilfeunterstützung angewiesen waren, aus dem Sozialhilfebezug 'herausfallen' und die Sozialhilfeträger finanziell entlastet werden sollten. Mittels prozeßproduzierter Individualdaten des überörtlichen Sozialhilfeträgers wird geprüft, inwieweit dieses Doppelziel des Pflege-Versicherungsgesetzes und des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen im Rheinland realisiert werden und auf welche Ursachen Erfolge und Mißerfolge zurückgeführt werden können. Im Ergebnis zeigt sich, daß nur rund eine Drittel der bisherigen Sozialhilfeempfänger durch die Regelungen des Pflege-Versicherungsgesetzes und des Landespflegegesetzes aus dem Sozialhilfebezug herausgelöst werden konnten, während die entsprechenden Sozialhilfeausgaben gleichzeitig um mehr als zwei Drittel zurückgegangen sind. Von den neuen Selbstzahlern erhalten fast zwei Drittel Pflegewohngeld nach Landesrecht. Ohne diese Regelung läge der Anteil der Hilfeempfänger auch nach Inkrafttreten der 2. Stufe der Pflegeversicherung somit deutlich höher.
Document Type: 
Working Paper

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