Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/39064 
Erscheinungsjahr: 
2010
Schriftenreihe/Nr.: 
arqus Discussion Paper No. 103
Verlag: 
Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus), Berlin
Zusammenfassung: 
Dieser Beitrag untersucht, welche Anreize von asymmetrischer Besteuerung einerseits und von Haftungsbeschränkungen andererseits für die optimale Risikowahl eines Unternehmens ausgehen. Wir betrachten dabei eine risikobehaftete Investition, deren Risikograd wertrelevant verändert werden kann, so dass es bei Vollhaftung im steuerfreien Fall einen individuell optimalen Risikograd gibt. Es kann gezeigt werden, dass Verlustverrechnungsbeschränkungen den Anreiz zur Risikoübernahme dämpfen und Haftungsbeschränkungen den Anreiz zur Risikoübernahme erhöhen. Die endgültige Entscheidung eines Investors über die Risikowahl hängt dann von der Kombination der Verlustverrechnungs- und Haftungsparameter sowie dem Steuersatz ab. Im Ergebnis kann für jeden Grad der Haftungsbeschränkung eine Ausprägung des Verlustverrechnungsparameters hergeleitet werden, für den genau der vor Steuern und Haftungsbeschränkungen optimale Risikograd gewählt wird, so dass risikobezogene Entscheidungsneutralität besteht. Wir zeigen, dass risikobezogene Entscheidungsneutralität mit einer rechtsformneutralen Besteuerung nicht kompatibel ist – für unbeschränkte Haftung erweist sich eine symmetrische Besteuerung, für beschränkte Haftung dagegen eine asymmetrische Besteuerung als geboten. Diese Ergebnisse implizieren, dass sich aus der allgemeinen Forderung nach Entscheidungsneutralität der Besteuerung nicht zwingend Postulate nach partiellen Neutralitäten ableiten lassen, sondern dass verschiedene Partialneutralitäten konkurrierende Zielsetzungen darstellen können.
Dokumentart: 
Working Paper

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Größe
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