Please use this identifier to cite or link to this item: http://hdl.handle.net/10419/23353
Authors: 
Year of Publication: 
2006
Series/Report no.: 
Wismarer Diskussionspapiere No. 21/2006
Publisher: 
Hochschule Wismar, Fachbereich Wirtschaft, Wismar
Abstract: 
Wenn ein Unternehmer einen Blick in die Zukunft wagt und sich dazu äußert, wie er sein Unternehmen in 10 oder 20 Jahren sieht, heißt das nicht, dass diese Vorstellungen auch wahr werden. Das hängt von vielen entscheidenden Aspekten ab. Auf einige hat man direkten Einfluss, auf andere jedoch nicht oder kaum. Denn es treten im Leben eines jeden Unternehmers Ereignisse ein, mit denen man nicht unbedingt rechnet, die aber solch einen Einfluss auf das Unternehmen haben, dass dessen Existenz bedroht ist. Bezeichnet man diese Ereignisse nun als Risiken, bekommt das eben Geschriebene eine ganz andere Bedeutung. Denn unabhängig davon, wie man mit Risiken umgeht, kann jedes Unternehmen für sich potentielle Risiken ermitteln, die das Unternehmen kurz- und langfristig bedrohen und dementsprechend agieren. Damit es also gar nicht erst zu unvorhersehbaren Ereignissen kommt, ist es sinnvoll, ein so genanntes Risikomanagement zu implementieren. Nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sind speziell Aktiengesellschaften dazu verpflichtet, mit Hilfe eines Risikomanagements den Erhalt des Unternehmens sicherzustellen. Speziell im Finanzbereich (Banken, Versicherungen) findet das Risikomanagement Anwendung und seinen Ursprung. Aber wie sieht es in öffentlichen Einrichtungen aus? Auch für diesen Bereich wird das Risikomanagement immer interessanter und wichtiger. Jedoch besteht hier erheblicher Nachholbedarf.
JEL: 
M21
L31
L32
I20
Document Type: 
Working Paper

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