Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/22808 
Erscheinungsjahr: 
2006
Schriftenreihe/Nr.: 
Volkswirtschaftliche Diskussionsreihe No. 285
Verlag: 
Universität Augsburg, Institut für Volkswirtschaftslehre, Augsburg
Zusammenfassung: 
Wie vorliegende Arbeit zeigt, weisen Härte- bzw. Nicht-Härtefälle im GVK-Arzneimittelbereich deutliche Unterschiede sowohl bei der Inanspruchnahme als auch bei den Ausgaben auf, weshalb Härtefälle ohne Befreiungsregelungen durch enorme Zuzahlungen belastet wären. Zudem zeigt sich auch, dass gerade Härtefälle im Durchschnitt weniger gesund als Nicht-Härtefälle sind. Eine Selbstbeteiligung ohne begleitende Härtefallregelungen würde daher kaum eine bedarfsgerechte Versorgung von Härtefällen ermöglichen. Andererseits wird durch Härtefallregelungen die effektive Wirkungsweise von Zuzahlungen bei Arzneimitteln zum Teil deutlich vermindert.
Zusammenfassung (übersetzt): 
This analysis shows that hardship and not hardship cases respectively reject clear differences both at the demand and at the expenditures for pharmaceuticals financed by the statutory health insurance. Hardship cases without exemption regulations would be burden therefore by enormous co-payments. Moreover, it also turns out that straight hardship cases are lesshealthy on average than not hardship cases. Co-payments without accompanying hardship case regulations would therefore hardly make a supply possible adapted to the needs of hardship cases. On the other hand the effectivity of drug co-payment regulations is reduced by hardship case regulations considerably.
Schlagwörter: 
co-payments
pharmaceutical market
statutory health insurance
public finance
JEL: 
I18
I10
Dokumentart: 
Working Paper

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Größe
347.11 kB





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