Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/22096 
Year of Publication: 
2004
Series/Report no.: 
Wirtschaftswissenschaftliche Diskussionspapiere No. 09/2004
Publisher: 
Universität Greifswald, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Greifswald
Abstract: 
Nachdem der BFH durch seine Entscheidung vom 17. Oktober 20011 festgestellt hat, dass es über die allgemeinen Regelungen hinsichtlich der handels- und steuerrechtlichen Buchführungspflichten keine hinausgehenden besonderen Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise gibt, hat der Gesetzgeber hierauf mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz reagiert und eine entsprechende Verpflichtung im § 90 Abs. 3 AO geschaffen. Die Umsetzung dieser Dokumentationspflichten erfolgte im Rahmen der so genannten Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, die im Schrifttum auf ein geteiltes Echo gestoßen ist. Ergänzt wird dieser Regelungsbereich nunmehr um den unter dem Datum vom 28. Oktober 2004 veröffentlichten ?Entwurf der ?Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und zwischen anderen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen im Bezug auf Berichtigungen, Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten sowie Verständigungs- und EUSchiedsverfahren (Verwaltungsgrundsätze-Verfahren)??. Die Autoren haben mit Datum vom 15. November 2004 gegenüber dem BMF hierzu die folgende Stellungnahme abgegeben. Unser Anliegen war es dabei, die Forderung der Finanzverwaltung einer kritischen Würdigung zu unterziehen und dabei insbesondere auf mögliche Schwierigkeiten im Rahmen der Umsetzung in den Unternehmen hinzuweisen.
Document Type: 
Working Paper

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