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    <title>EconStor Community: Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI), Universität Bonn</title>
    <link>http://hdl.handle.net/10419/56039</link>
    <description>ZEI - Center for European Integration Studies, University of Bonn</description>
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      <title>The Community's search engine</title>
      <description>Search the Channel</description>
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      <title>Europäische Währungsunion und rule of law</title>
      <link>http://hdl.handle.net/10419/60488</link>
      <description>Title: Europäische Währungsunion und rule of law
&lt;br/&gt;
&lt;br/&gt;Authors: Seidel, Martin</description>
      <pubDate>Sat, 29 Oct 2011 22:58:59 GMT</pubDate>
    </item>
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      <title>Europäische Währungsunion und rule of law</title>
      <link>http://hdl.handle.net/10419/60488</link>
      <description>Title: Europäische Währungsunion und rule of law
&lt;br/&gt;
&lt;br/&gt;Authors: Seidel, Martin</description>
      <pubDate>Sat, 29 Oct 2011 22:58:59 GMT</pubDate>
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      <title>Das Bundesverfassungsgericht im System des Europäischen Unionsrechts</title>
      <link>http://hdl.handle.net/10419/57934</link>
      <description>Title: Das Bundesverfassungsgericht im System des Europäischen Unionsrechts
&lt;br/&gt;
&lt;br/&gt;Authors: Seidel, Martin
&lt;br/&gt;
&lt;br/&gt;Abstract: Das Bundesverfassungsgericht - nicht aller Deutschen liebste Institution - sichert nicht nur als seine Hauptaufgabe die Geltung und Wahrung des Grundgesetzes durch alle staatlichen Organe. Im Zuge der Einbindung Deutschlands in den europäischen Integrationsprozess ist ihm zusätzlich die Rolle eines Wächters und in jüngster Zeit sogar eines Bollwerks gegen fehlerhafte Entwicklungen des europäischen Verfassungsprozesses zugewachsen. Es nimmt dabei mit Gelassenheit in Kauf, dass es mit dem Europäischen Gerichtshof in Konflikt gerät, für den die Unterordnung aller Gerichte der Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer Verfassungsgerichtshöfe zu seinem Selbstverständnis zählt. Seine Rolle im System des gerichtlichen Rechtsschutzes der Europäischen Union zählt zu den leidenschaftlich kontrovers diskutierten Themen der Europarechtslehre und Europapolitik.</description>
      <pubDate>Sat, 29 Oct 2011 22:58:59 GMT</pubDate>
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      <title>Austritt aus der Währungsunion: Eine freie Entscheidung Griechenlands</title>
      <link>http://hdl.handle.net/10419/57933</link>
      <description>Title: Austritt aus der Währungsunion: Eine freie Entscheidung Griechenlands
&lt;br/&gt;
&lt;br/&gt;Authors: Seidel, Martin
&lt;br/&gt;
&lt;br/&gt;Abstract: Die Zugehörigkeit Griechenlands zur Währungsunion beruht nicht auf einer Zwangsmitgliedschaft. Griechenland steht es frei, jederzeit seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union aufzugeben. Die anderen Mitgliedstaaten dürfen Griechenland von einem Austritt aus der Europäischen Union nicht abhalten. Aus der Währungsunion kann Griechenland streng juristisch gesehen weder austreten, noch konnte es in die Währungsunion eintreten. Denn die Währungsunion ist kein Staatenverband, in den ein Staat wie in einen Verein oder eine Organisation eintreten und aus dem er austreten kann. Hinter der sog. Währungsunion verbirgt sich lediglich die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union überantwortete Kompetenz und Zuständigkeit, für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine zentrale gemeinsame Geldpolitik zu gestalten. Die Geldpolitik ist wie beispielsweise auch die Fischereipolitik der Europäischen Union eine sog. ausschließliche Politik der Europäischen Union, neben der es anders als beispielsweise bei der Agrarpolitik keine ergänzende nationale Politikgestaltung gibt. Ungeachtet ihrer Einstufung als ausschließliche Politik kann der Geltungsbereich der gemeinsamen Geldpolitik durch Ausnahmeregelungen wie bei anderen Politikbereichen territorial ausgeweitet und auch eingeschränkt werden. Eine Einschränkung ist beispielsweise bei der Fischereipolitik - ebenfalls eine sog. ausschließliche Politik der Europäischen Union - in der Weise erfolgt, dass Grönland als Teil des dänischen Staatsgebietes von der Fischereipolitik der Europäischen Union nachträglich ausgenommen wurde. Von einem - teilweisen - Austritt Dänemarks aus einer Fischereiunion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war nicht die Rede.</description>
      <pubDate>Sat, 29 Oct 2011 22:58:59 GMT</pubDate>
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