EconStor Collection:
http://hdl.handle.net/10419/39353
2024-03-19T02:22:38ZEuropäische Währungsunion und rule of law
http://hdl.handle.net/10419/60488
Title: Europäische Währungsunion und rule of law
Authors: Seidel, Martin2012-01-01T00:00:00ZGefährdet die Verschuldungskrise einiger Staaten der Währungszone die Herrschaft des Rechts in der Europäischen Union?
http://hdl.handle.net/10419/55841
Title: Gefährdet die Verschuldungskrise einiger Staaten der Währungszone die Herrschaft des Rechts in der Europäischen Union?
Authors: Seidel, Martin2012-01-01T00:00:00ZEine Wirtschaftsregierung für die Europäische Union: Rechtliche Grundlagen, Legitimation, Funktion und Verhältnis zur Europäischen Zentralbank
http://hdl.handle.net/10419/55842
Title: Eine Wirtschaftsregierung für die Europäische Union: Rechtliche Grundlagen, Legitimation, Funktion und Verhältnis zur Europäischen Zentralbank
Authors: Seidel, Martin2012-01-01T00:00:00ZAustritt aus der Währungsunion: Eine freie Entscheidung Griechenlands
http://hdl.handle.net/10419/57933
Title: Austritt aus der Währungsunion: Eine freie Entscheidung Griechenlands
Authors: Seidel, Martin
Abstract: Die Zugehörigkeit Griechenlands zur Währungsunion beruht nicht auf einer Zwangsmitgliedschaft. Griechenland steht es frei, jederzeit seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union aufzugeben. Die anderen Mitgliedstaaten dürfen Griechenland von einem Austritt aus der Europäischen Union nicht abhalten. Aus der Währungsunion kann Griechenland streng juristisch gesehen weder "austreten", noch konnte es in die Währungsunion "eintreten". Denn die Währungsunion ist kein Staatenverband, in den ein Staat wie in einen Verein oder eine Organisation "eintreten" und aus dem er "austreten" kann. Hinter der sog. Währungsunion verbirgt sich lediglich die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union überantwortete Kompetenz und Zuständigkeit, für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine zentrale gemeinsame Geldpolitik zu gestalten. Die Geldpolitik ist wie beispielsweise auch die Fischereipolitik der Europäischen Union eine sog. ausschließliche Politik der Europäischen Union, neben der es anders als beispielsweise bei der Agrarpolitik keine ergänzende nationale Politikgestaltung gibt. Ungeachtet ihrer Einstufung als ausschließliche Politik kann der Geltungsbereich der gemeinsamen Geldpolitik durch Ausnahmeregelungen wie bei anderen Politikbereichen territorial ausgeweitet und auch eingeschränkt werden. Eine Einschränkung ist beispielsweise bei der Fischereipolitik - ebenfalls eine sog. ausschließliche Politik der Europäischen Union - in der Weise erfolgt, dass Grönland als Teil des dänischen Staatsgebietes von der Fischereipolitik der Europäischen Union nachträglich ausgenommen wurde. Von einem - teilweisen - Austritt Dänemarks aus einer "Fischereiunion" der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war nicht die Rede.2012-01-01T00:00:00Z