@techreport{Bothfeld2012Kindererziehung,
abstract = {Idealtypisch basieren Sozialversicherungssysteme Bis-marck'scher Pr\"{a}gung auf dem Beitrags- und \"{A}quivalenzprinzip, sie haben die Erwerbsarbeit zum Ausgangspunkt und die Lebensstandardsicherung der Beitragszahlenden (und deren Familien) zum Ziel. In L\"{a}ndern wie Deutschland, Belgien, \"{O}sterreich und Frankreich ist eine kontinuierliche, vollzeitige bzw. durchschnittlich entlohnte Erwerbsarbeit daher eine notwendige Voraussetzung f\"{u}r eine hinreichende Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder im Alter. F\"{u}r die Absicherung der neuen sozialen Risken Kinderbetreuung und Pflege bieten sie somit tendenziell ung\"{u}nstige Ausgangsbedingungen; betreuende und pflegende Personen sind durch das Konstrukt der Versorgerehe auf den famili\"{a}ren Haushalt verwiesen. Die vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung hat in den vergangenen Jahren ein wachsendes Interesse am Wandel des Bismarck'schen Wohlfahrtsstaates entwickelt, dem lange Zeit ein starkes Beharrungsverm\"{o}gen bei gleichzeitig anwachsender Dysfunktionalit\"{a}t unterstellt wurde. W\"{a}hrend \"{u}ber den R\"{u}ckbau der Systeme umfassende Erkenntnisse vorliegen, ist relativ wenig bekannt \"{u}ber Expansionstendenzen, die dem \"{A}quivalenzprinzip, aber auch der allgemeinen Tendenz des R\"{u}ckbaus sozialer Sicherungssysteme entgegenlaufen. Die vorliegende Studie untersucht die Policies, die in den vier typischen Sozialversicherungsstaaten f\"{u}r die Absicherung von Pflegenden und Kinder Betreuenden in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung in den vergangenen 20 Jahren institutionalisiert wurden. Die mehrfach vergleichende Analyse macht Folgendes deutlich. Erstens, kommt der Versorgerehe trotz ihrer teilweisen Modernisierung eine nach wie vor gro\ss{}e Bedeutung zu - vor allem bei der Alterssicherung von Eltern und Pflegepersonen. Damit bleibt ein zentrales Strukturmotiv konservativ-korporatistischer Sozialstaaten weitgehend erhalten. Zweitens wird jedoch durch die arbeitsrechtliche Institutionalisierung von Freistellungsphasen und deren sozialrechtlicher Sicherung in allen vier L\"{a}ndern der Verweis auf den ehelichen Kontext entsch\"{a}rft. Allerdings gilt dies in vollem Ma\ss{}e nur f\"{u}r Kinder betreuende Personen, die sowohl in der Arbeitslosen- als auch der Rentenversicherung w\"{a}hrend der gesetzlichen Freistellungsphasen Erwerbst\"{a}tigen vergleichbar gut abgesichert sind, w\"{a}hrend f\"{u}r Pflegepersonen nach wie vor wichtige Sicherungsl\"{u}cken entstehen k\"{o}nnen. Drittens lassen sich im internationalen Vergleich idiosynkratische Entwicklungen erkennen, so dass eine im Hinblick auf ein gro\ss{}z\"{u}giges Sicherungsniveau von Erziehenden und Pflegenden gerichtete Policy gute Praktiken aus allen vier L\"{a}ndern zusammenf\"{u}hren w\"{u}rde. Grunds\"{a}tzlich gleichen spezifische Ausgleichsregeln jedoch immer nur die akute Unterbrechung an Beitragszahlungen aus, nicht aber die reduzierten Einkommens- und Aufstiegschancen, Seniorit\"{a}tsgewinne oder Arbeitsmarktrisiken, die durch Erwerbsunterbrechungen oder Teilzeitphasen entstehen.},
address = {Bremen},
author = {Silke Bothfeld},
copyright = {http://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungen},
keywords = {300},
language = {ger},
number = {03/2012},
publisher = {Zentrum f\"{u}r Sozialpolitik, Univ. Bremen},
title = {Kindererziehung und Pflegezeiten: Wie anpassungsf\"{a}hig sind die Sozialversicherungssysteme? Deutschland im internationalen Vergleich},
type = {ZeS-Arbeitspapier},
url = {http://hdl.handle.net/10419/59998},
year = {2012}
}
