@techreport{Lenk2004kommunalen,
abstract = {Wie die Finanzbedarfs- und Finanzkraftermittlung pr\"{a}gt auch die dritte Komponente des Schl\"{u}sselzuweisungssystems, die Ausgleichsregelungen, die Gesamtwirkungen des kommunalen Finanzausgleichs in entscheidendem Ma\ss{}e. F\"{u}r die Abw\"{a}gung allokativer \"{U}berlegungen (Anreizproblematik) einerseits und der angestrebten Umverteilung andererseits kann die Finanzwissenschaft zwar Anhaltspunkte liefern, eine normative Entscheidung des Gesetzgebers jedoch nicht vorwegnehmen. Wenig \"{u}berrascht daher die Vielfalt der Landesregelungen, die beim Ausgleichssatz eine Spannbreite von 50 v.H. bis 90 v.H. (im Einzelfall sogar 100 v.H.) aufweisen. In einigen Bundesl\"{a}ndern tritt das Instrument der Sockelgarantie hinzu, so dass es dort bis zu einer gewissen Stufe zu einer vollst\"{a}ndigen Angleichung zwischen Finanzbedarf und Finanzkraft kommt.},
address = {Leipzig},
author = {Thomas Lenk and Hans-Joachim Rudolph},
copyright = {http://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungen},
keywords = {330},
language = {ger},
number = {27},
publisher = {Inst. f\"{u}r Finanzen, Finanzwiss.},
title = {Die kommunalen Finanzausgleichssysteme in der Bundesrepublik Deutschland: Der Ausgleich zwischen Finanzbedarf und Finanzkraft},
type = {Arbeitspapier // Universit\"{a}t Leipzig, Institut f\"{u}r Finanzen, Finanzwissenschaft},
url = {http://hdl.handle.net/10419/52382},
year = {2004}
}
