@techreport{Lenk2004kommunalen,
abstract = {Ebenso wie von der Bestimmung des Finanzbedarfs gehen auch von der Ermittlung der Finanzkraft vielf\"{a}ltige (Verteilungs-)Wirkungen aus. Als Komponenten der Finanzkraft der Gemeinden sind deren Anteile am Einkommen- und Umsatzsteueraufkommen, die Realsteuern, eine Konzessionsabgabe sowie ggf. eine Grunderwerbsteuerbeteiligung und die Spielbankabgabe einzubeziehen. Bei den Landkreisen sollten die Kreisumlage sowie die Schl\"{u}sselzuweisungen der kreisangeh\"{o}rigen Gemeinden ber\"{u}cksichtigt werden. W\"{a}hrend die kommunalen Finanzausgleichssysteme der L\"{a}nder diese Forderung noch weitgehend erf\"{u}llen, kann die mitunter unvollst\"{a}ndige Anrechnung der einzelnen Bestandteile nicht befriedigen. Im Sinne einer Gleichgewichtung aller Einnahmekategorien sollten alle Finanzkraftelemente in voller H\"{o}he einflie\ss{}en. Eine Besonderheit ergibt sich bei den Einnahmen mit Gestaltungsm\"{o}glichkeit, die sich den Kommunen vor allem bei den Realsteuern und der Kreisumlage er\"{o}ffnet. Hier sollten normierte S\"{a}tze zur Anwendung kommen, die dem gewogenen Landesdurchschnitt der aus der jeweiligen Teilschl\"{u}sselmasse zu bedienenden Kommunen entsprechen. Mangels verl\"{a}sslicher Kriterien ist dar\"{u}ber hinaus auf eine Differenzierung zu verzichten.},
address = {Leipzig},
author = {Thomas Lenk and Hans-Joachim Rudolph},
copyright = {http://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungen},
keywords = {330},
language = {ger},
number = {26},
publisher = {Inst. f\"{u}r Finanzen, Finanzwiss.},
title = {Die kommunalen Finanzausgleichssysteme in der Bundesrepublik Deutschland: Die Ermittlung der Finanzkraft},
type = {Arbeitspapier // Universit\"{a}t Leipzig, Institut f\"{u}r Finanzen, Finanzwissenschaft},
url = {http://hdl.handle.net/10419/52359},
year = {2004}
}
