@techreport{Koschorreck1974Nichttarif,
abstract = {Nach Artikel VI Abs.3 GATT kann ein Sonderzoll als Ausgleichszoll erhoben werden, um jede mittelbar oder unmittelbar f\"{u}r die Herstellung, Gewinnung oder Ausfuhr einer Ware gew\"{a}hrte Pr\"{a}mie oder Subvention unwirksam zu machen. Den Ausgleichsz\"{o}llen wird bisher weder im nationalen Recht und in der nationalen Praxis noch in den Regelungen im internationalen Bereich die gleiche Bedeutung beigemessen wie den Ma\ss{}nahmen gegen das Dumping. Dies mag zum einen daran liegen, da\ss{} in der Vergangenheit Dumpingf\"{a}lle h\"{a}ufiger und f\"{u}r den Handel st\"{o}render waren, wohl aber auch daran, da\ss{} die Chance, die Unterst\"{u}tzung der eigenen Regierung daf\"{u}r zu gewinnen, den wettbewerbsverzerrenden Praktiken von einzelnen Unternehmen oder Branchen beizukommen, gr\"{o}\ss{}er war als daf\"{u}r, die Ma\ss{}nahmen eines anderen Staates zu bek\"{a}mpfen und sie durch staatliche Gegenma\ss{}nahmen der eigenen Regierung ausgeglichen zu erhalten.},
address = {Kiel},
author = {W. Koschorreck},
copyright = {http://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungen},
keywords = {330},
language = {ger},
number = {11},
publisher = {Kiel Institute for the World Economy (IfW)},
title = {Nichttarif\"{a}re Handelshemmnisse durch Pr\"{a}mien, Subventionen und Ausgleichsz\"{o}lle},
type = {Kiel Working Papers},
url = {http://hdl.handle.net/10419/46760},
year = {1974}
}
