@techreport{Schemmel2006Staatsverschuldung,
abstract = {Die Schw\"{a}che des europ\"{a}ischen Stabilit\"{a}tspakts und das Versagen des nationalen Stabilit\"{a}tspakts, die das Institut im ersten Teil der Schrift feststellt, erh\"{o}hen die Bedeutung der Kreditgrenzen, die das Grundgesetz und die Landesverfassungen enthalten. Allerdings ergeben die Ermittlungen des Instituts, dass auch diese Kreditgrenzen bisher nicht im Stande waren, den starken Anstieg der Staatsverschuldung zu verhindern. Anhand verschiedener Verschuldungsszenarien wird aufgezeigt, wie sich die Staatsverschuldung zu entwickeln droht. Im zweiten Teil der Schrift werden die schwerwiegenden haushaltspolitischen und wachstumspolitischen M\"{a}ngel und Nachteile sowie die Verzerrungen der finanzpolitischen Willensbildung er\"{o}rtert, die mit einer fortgesetzt hohen Staatsverschuldung verbunden sind. Sie lassen erkennen, dass eine Begrenzung der Staatsverschuldung unverzichtbar ist. Deshalb untersucht die Schrift, weshalb die bestehende Begrenzung der Kreditfinanzierung auf die Summe der im Haushalt veranschlagten Investitionen praktisch wirkungslos geblieben ist. Als ausschlaggebender Grund stellt sich der zu weit bemessene Investitionsbegriff heraus. Zudem wurden die Ausnahmen von der Kreditgrenze h\"{a}ufig unzul\"{a}ssig in Anspruch genommen, was insbesondere f\"{u}r die \"{U}berschreitung der Kreditgrenze anl\"{a}sslich einer St\"{o}rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gilt. Die Schrift belegt die Existenz und die Nutzung dieser und anderer Schlupfl\"{o}cher mit einschl\"{a}gigen Beispielen. Im dritten Teil der Schrift wird ein zweistufiger Reformvorschlag mit jeweiligen Detailempfehlungen unterbreitet. Im ersten Schritt soll die investitionsbezogene Kreditgrenze durch Schlie\ss{}ung der Schlupfl\"{o}cher wirksam gemacht werden, indem vor allem der Investitionsbegriff eng gefasst, die Kreditgrenze auch f\"{u}r den Haushaltsvollzug verbindlich und die Kreditfinanzierung anl\"{a}sslich einer St\"{o}rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gegen Missbrauch gesch\"{u}tzt wird. Im zweiten Schritt soll ein grunds\"{a}tzliches Verbot der Kreditfinanzierung in den Verfassungen des Bundes und der L\"{a}nder verankert werden. Nur noch in zwei Ausnahmef\"{a}llen, n\"{a}mlich bei konjunkturellen Mindereinnahmen und Mehrausgaben sowie bei Katastrophen und kriegerischen Auseinandersetzungen, soll eine zeitlich begrenzte Kreditfinanzierung zul\"{a}ssig sein. Zu den weiteren Voraussetzungen soll vor allem die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit im Parlament geh\"{o}ren. F\"{u}r dieses Verbot der Kreditfinanzierung wird eine detaillierte Neuformulierung des Art. 115 GG unterbreitet. Erg\"{a}nzend werden weitere Reformschritte empfohlen. Sie reichen von der Erh\"{o}hung der Merklichkeit der Kreditfinanzierung und vom Abbau der Schuldenillusion \"{u}ber die Entlastung der \"{o}ffentlichen Haushalte durch Anpassung der Ausgaben an die nachhaltig erzielbaren Einnahmen bis zur Forderung, die finanz- und haushaltspolitische \"{U}berwachung zu intensivieren. Insbesondere wird empfohlen, die Kontrolle der Kreditfinanzierung bzw. des Verschuldungsverbots durch die Verfassungsgerichte zu st\"{a}rken und auszuweiten. In diesem Zusammenhang wird ein spezifiziertes Antragsrecht der Rechnungsh\"{o}fe zu den Verfassungsgerichten des Bundes und der L\"{a}nder vorgeschlagen. Verfassungswidrige Kreditfinanzierungen sollen finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.},
address = {Berlin},
author = {Lothar Schemmel},
copyright = {http://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungen},
keywords = {330},
language = {ger},
number = {99},
publisher = {Karl-Br\"{a}uer-Inst. des Bundes der Steuerzahler},
title = {Staatsverschuldung und \"{o}ffentliche Investitionen: Im ersten Schritt Schlupfl\"{o}cher beseitigen - auf mittlere Sicht Kreditfinanzierung verbieten},
type = {Schriften // Karl-Br\"{a}uer-Institut des Bundes der Steuerzahler},
url = {http://hdl.handle.net/10419/45555},
year = {2006}
}
