@techreport{Schulemann2009Sonderausgabenabzug,
abstract = {Das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsf\"{a}higkeit ist die Grundlage einer gerechten Einkommensteuer; auch die deutsche Einkommensteuer folgt diesem Prinzip. Den Ma\ss{}stab f\"{u}r die steuerliche Leistungsf\"{a}higkeit liefert das Einkommen, das dem Steuerzahler zur eigenen und freien Verf\"{u}gung steht (verf\"{u}gbares bzw. disponibles Einkommen). Da zwangsl\"{a}ufige Aufwendungen zur Vorsorge das verf\"{u}gbare Einkommen und damit die individuelle Leistungsf\"{a}higkeit mindern, sind sie von der (Einkommens-) Besteuerung auszunehmen. Die meisten B\"{u}rger werden durch die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung dem gesetzlichen Zwang unterworfen, Vorsorgeaufwendungen in Form von Beitr\"{a}gen an die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu erbringen. Aber auch f\"{u}r die B\"{u}rger, die keiner gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, besteht ein faktischer Zwang, in \"{a}hnlicher Weise Vorsorge zu treffen. Die steuerliche Ber\"{u}cksichtigung von (zwangsl\"{a}ufigen) Vorsorgeaufwendungen wird in der deutschen Einkommensteuer im Bereich der Sonderausgaben geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 13.02.2008 die bestehenden Anrechnungsgrenzen f\"{u}r Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung als zu niedrig befunden und dem Gesetzgeber f\"{u}r eine verfassungsgem\"{a}\ss{}e Neuregelung eine Frist bis zum 01.01.2010 gesetzt. Die Bundesregierung plante zun\"{a}chst, diese Frist auszusch\"{o}pfen und erst im Jahr 2009 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dennoch wurden bereits im Herbst 2008 erste Reformvorstellungen ge\"{a}u\ss{}ert. Dem am 05.10.2008 im Koalitionsausschuss vereinbarten Bekenntnis f\"{u}r eine 'bessere Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeitr\"{a}gen' folgte am 06.11.2008 ein Referentenentwurf mit dem Titel 'Gesetz zur verbesserten steuerlichen Ber\"{u}cksichtigung von Vorsorgeaufwendungen - (B\"{u}rgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung)' und am 18.02.2009 ein Regierungsentwurf.1 Wie die vorliegende Untersuchung zeigt, enth\"{a}lt dieser Entwurf jedoch noch erhebliche M\"{a}ngel, weshalb das Institut hier einen eigenen Vorschlag darlegt.},
address = {Berlin},
author = {Olaf Schulemann},
copyright = {http://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungen},
keywords = {330},
language = {ger},
number = {56},
publisher = {Karl-Br\"{a}uer-Inst.},
title = {Sonderausgabenabzug von Beitr\"{a}gen zur Kranken- und Pflegeversicherung},
type = {Sonderinformation // Karl-Br\"{a}uer-Institut},
url = {http://hdl.handle.net/10419/45387},
year = {2009}
}
