@techreport{SpieckerDohmann2005juristische,
abstract = {2001 wurde das \"{u}ber 40 Jahre alte Bundesseuchengesetz modernisiert und reformiert. Sein Nachfolger, das Bundesinfektionsschutzgesetz (BInfSchG), setzt auf die freiverantwortliche Entscheidung aufgrund besserer Informationssammlung, Informationsaufbereitung und Informationsvermittlung. Gerade im Bereich der Epidemiepr\"{a}vention durch Impfungen soll die Bereitstellung von Informationen eine wichtige Rolle spielen und somit eine informierte Entscheidung unter Abw\"{a}gung des vorhandenen Wissens erm\"{o}glichen. Allerdings wird sowohl allgemein von der Rationaltheorie als auch konkret in der Ausgestaltung des BInfSchG vom Gesetzgeber vernachl\"{a}ssigt, dass die Art und Weise der Darstellung von Informationen ma\ss{}gebliche Auswirkungen auf ihr Verst\"{a}ndnis hat und dies mindestens so pr\"{a}gend wie die Informationssammlung Einfluss auf die Entscheidung haben kann. Gerade statistische Daten \"{u}ber Prognosen, wie z.B. \"{u}ber die m\"{o}glichen nachteiligen Folgen von Impfungen, sind besonders anf\"{a}llig f\"{u}r Fehlinterpretationen. Trotz vermehrter und konzentrierter Vermittlung relevanter Daten besteht daher die Gefahr, dass ein zentrales Ziel des BInfSchG verfehlt wird: die Erh\"{o}hung des Impfschutzes in der Bev\"{o}lkerung und damit eine effektive Epidemiepr\"{a}vention. Dieser Problematik k\"{o}nnte der Gesetzgeber mit einem generellen, ordnungsrechtlichen Impfgebot begegnen. Viel weniger einschneidend  und den Grundsatz freiwilliger Entscheidung aufrechterhaltend, der dem BInfSchG zugrunde liegt  ist aber die Aufnahme eines Informationsdarstellungsgebots in das Gesetz. Dabei w\"{u}rde der Gesetzgeber den Institutionen, die nach dem BInfSchG gezielt Informationen \"{u}ber Impfsch\"{a}den zur Verf\"{u}gung stellen sollen, Vorgaben f\"{u}r eine bestimmte Darstellungsform als Mindeststandard der Pr\"{a}sentation der ermittelten Daten machen. Nat\"{u}rliche H\"{a}ufigkeiten statt Einzelfallwahrscheinlichkeiten sind eine der hier aufgezeigten Darstellungsvarianten, die das Verst\"{a}ndnis impfrelevanter Informationen nachdr\"{u}cklich verbessern k\"{o}nnen. Der Vorwurf, mit der Erhebung der Daten k\"{o}nnte das angestrebte Ziel - eine verbesserte Aufkl\"{a}rung - verfehlt werden, k\"{o}nnte so entkr\"{a}ftet werden. Ein Eingriff in die Rechte Betroffener w\"{a}re so gerechtfertigt.},
address = {Bonn},
author = {Indra Spiecker D\"{o}hmann and Stephanie Kurzenh\"{a}user},
copyright = {http://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungen},
keywords = {340},
language = {ger},
number = {2005,10},
publisher = {Max Planck Inst. for Research on Collective Goods},
title = {Das juristische Darstellungsgebot: zum Umgang mit Risikoinformation am Beispiel der Datenerhebung im Bundesinfektionsschutzgesetz (BInfSchG)},
type = {Preprints of the Max Planck Institute for Research on Collective Goods},
url = {http://hdl.handle.net/10419/26868},
year = {2005}
}
